Die EDU Schweiz bezweifelt, dass das Kindeswohl wirklich die Motivation des Ständerats war, am 8. März 2016 die Stiefkindadoption für Lebensgemeinschaften ausserhalb der Ehe zu befürworten. Der Entscheid des Ständerats schafft mehr Probleme, als er löst.
Die EDU bleibt bei der gut begründeten Überzeugung, dass für das Wohl des Kindes weiterhin der Rahmen der traditionellen Familie mit Vater und Mutter die besten Voraussetzungen bietet. Deshalb sollte der Staat alles daransetzen, traditionelle Familien zu unterstützen statt laufend Signale zu setzen, mit denen meist instabilen Lebensgemeinschaften zusätzliche Rechte verschafft werden und Kinder dieser Instabilität ausgesetzt und des Elternteiles des jeweils anderen Geschlechts beraubt werden.
Mit der getroffenen Entscheidung folgte der Ständerat einer Teilforderung der LGBT-Lobby. Die gemeinschaftliche Adoption (von nicht leiblichen Kindern des Partners) bleibt mit dem heutigen Ständeratsbeschluss noch Ehepaaren vorbehalten. Wobei im Rat auch zugegeben wurde, dass die gemeinschaftliche Adoption durchaus eine Forderung sein könnte, die in einem weiteren Akt auch noch gestellt werden könnte – was gemeinhin Salamitaktik genannt wird.
Die Forderung nach Stiefkindadoption entspringt nicht dem Wunsch nach dem Kindeswohl, sondern dem egoistischen Wunsch nach Kindern unabhängig von jeder Lebenslage und Beziehungsform. Gleichgeschlechtliche Paare können bekanntlich keine Kinder auf natürlichem Weg zeugen. Entsprechend werden Kinder ausserhalb der Beziehung oder auf künstlichem Weg „hergestellt“, unter Missachtung jeder Frage nach dem Kindeswohl und oft nicht mit legalem Vorgehen. Das Argument des Kindeswohls wird anschliessend eingeführt, um weitere Forderungen durchzusetzen. Sollte der Nationalrat diesem Beschluss folgen, behält sich die EDU vor, mit anderen Organisationen das Referendum zu ergreifen.