In einem aktuellen Fall hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGhMR) einstimmig bestätigt, daß der Begriff „Ehe“ einzig die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau bezeichnet. Die Präsidentin der Europäischen Bürgerinitiative „Mum Dad & Kids / Vater, Mutter, Kind“, Edit Frivaldszky, begrüßte die Entscheidung des EGhMR und sieht darin eine wichtige Bestätigung der Initiative.
Stéphane Chapin und Bertrand Charpentier aus Frankreich hatten 2004 entgegen der damaligen Rechtslage vor dem Bürgermeister einer französischen Kleinstadt eine sog. „gleichgeschlechtliche Ehe“ geschlossen. Die Ehe wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Gericht in Bordeaux für nichtig erklärt. Chapin und Charpentier sahen in dieser Entscheidung ihr Menschenrecht auf Eheschließung und Familiengründung gem. Artikel 12 sowie ihr Recht auf Achtung ihres Familienlebens gem. Art. 8 der Menschenrechtskonvention verletzt. Der EGhMR wies diesen Antrag diese Woche zurück und bestätigte in seinem Urteil, daß der Begriff „Ehe“ in Artikel 12 eine klare und eindeutige Bedeutung hat: eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau.
Die Vorsitzende des Bürgerausschußes der EBI „Vater Mutter, Kind“, Edit Frivaldszky, sagte dazu: „Es erfüllt uns mit großer Genugtuung, dass der Gerichtshof den Standpunkt, den auch unsere Bürgerinitiative vertritt, mit solcher Klarheit und Entschiedenheit bekräftigt hat: die Ehe zwischen Mann und Frau ist etwas Besonderes und Einzigartiges. Ein wesentlicher Zweck der Ehe ist das Wohl der Kinder – und das Kindeswohl gebietet es, in der Einheit und Liebe von Vater und Mutter aufzuwachsen. Die Menschenrechtskonvention bietet keine Grundlage für frivole Versuche, die Gesetzgeber in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Neudefinierung der Ehe zu zwingen. Wenn von gewissen Kreisen behauptet wird, dass die ‚gleichgeschlechtliche Ehe‘ ein Menschenrecht sei, dann ist spätestens jetzt klar: solche Behauptungen sind falsch, entbehren jeder Grundlage, und erfolgen wider besseres Wissen.“
Maria Hildingsson, die Generalsekretärin des Ausschusses, fügte hinzu: „Artikel 12 der Konvention stellt die Ehe in einen direkten Zusammenhang mit der Ehe. Es ist ganz klar, dass das heutige Urteil auch Auswirkungen darauf hat, wie der Begriff ‚Familie‘ zu verstehen ist: sie gründet sich auf die Ehe zwischen Mann und Frau, und auf die Abstammung des Kindes von seinen Eltern.“