Seit dem 22. Juni 2016 gibt es im Freistaat für Eltern die Wahlfreiheit, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen oder in eine Kita geben wollen.
Bayerns Familienministerin Emilia Müller zieht rund eine Woche nach Inkrafttreten des Bayerischen Betreuungsgeldes eine sehr positive Bilanz. „Das Bayerische Betreuungsgeld ist ein Erfolg und eine Bestätigung unserer Familienpolitik. Wir unterstützen alle Eltern, egal, für welchen Lebensplan sie sich entscheiden: sie können entweder die öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen oder das Bayerische Betreuungsgeld.“
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2016 sind über 56.000 Anträge beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“ eingegangen und bereits 10.650 Anträge wurden bewilligt. Die hohe Zahl der der Anträge innerhalb so kurzer Zeit bestätige für Müller, dass das Betreuungsgeld die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen habe. „Verlässlichkeit ist für uns in der Familienpolitik einer der wichtigsten Werte. Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten,“ so die Ministerin weiter.