An den Baselbieter Schulen haben die Schülerinnen und Schüler ihren Lehrpersonen zur Begrüssung die Hand zu reichen, wenn dies den Gepflogenheiten entspricht. Das hat die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektorin stets klargemacht. Diese Grundhaltung von Monica Gschwind teilt auch der Schulrat der Sekundarschule Therwil im Fall der beiden Schüler, die ihren weiblichen Lehrpersonen den Handschlag verweigert hatten. Der Schulrat hat am vergangenen Mittwoch eine Beschwerde der Eltern gegen eine Disziplinarmassnahme in Form von Sozialeinsätzen abgewiesen. Die Bildungsdirektorin wird damit in ihrer konsequenten Haltung bestätigt.
„Den Lehrpersonen die Hand zu reichen, ist nicht nur ein Gebot des Anstands, es ist tief in unserer Gesellschaft und Kultur verwurzelt. Ich bin erfreut, dass der Schulrat der Sekundarschule Therwil dies ebenfalls so sieht“, kommentiert Monica Gschwind einen Entscheid dieser Behörde vom Mittwoch. Die Vorsteherin der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hatte das Thema Handschlag aufgrund des grossen öffentlichen Interesses und der Brisanz zur Chefsache erklärt und unter Einhaltung der juristischen Verfahrensvorgaben eine rasche Klärung durch die zuständigen Instanzen angeordnet.
Nachdem bereits die Schulleitung in Therwil nach Vorliegen der Rechtsabklärung durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion den Handschlag umgehend eingefordert und eine Disziplinarmassnahme in Form von Sozialeinsätzen angeordnet hatte, wurde von der Familie der beiden Schüler Beschwerde erhoben. Der Schulrat hat diese nun mit Entscheid vom 14. September 2016 abgewiesen. Damit wird das Recht der Lehrpersonen, den Handschlag einzufordern, vom Schulrat bestätigt. Und: Die Disziplinarmassnahme bleibt bestehen.
Noch läuft die zehntägige Beschwerdefrist gegen den Entscheid des Schulrats. Über eine allfällige Beschwerde müsste der Regierungsrat als nächste Instanz befinden. „Ich stütze den Entscheid des Schulrats und ich werde diese Haltung auch in der Gesamtregierung so vertreten“ sagt Monica Gschwind.
Um künftig auch gesetzlich unmissverständlich Klarheit zu schaffen, will Bildungsdirektorin Monica Gschwind eine dafür notwendige Anpassung des Baselbieter Bildungsgesetzes. Die entsprechende Vorlage soll bereits im November in die Vernehmlassung gegeben werden. Neu soll damit die Voraussetzung geschaffen werden, dass die Schulleitungen derartige Vorfälle auch direkt dem für Integrationsfragen zuständigen Amt für Migration melden können.
„Damit will ich auch politisch durchsetzen, dass an unseren Schulen die hiesigen Gepflogenheiten von allen eingehalten werden, unabhängig von ihrer Herkunft, unabhängig von ihrer Religion, unabhängig von ihrer weltanschaulichen Auffassung“, sagt Monica Gschwind. „Heute stehen Tür und Tor weit offen für mannigfaltige Provokationen. Ich will dem ein Ende setzen. Für mich ist klar: Der Handschlag wird durchgesetzt – ohne Wenn und Aber.“
Quelle: Medienmitteilung Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Land, 19. September 2016
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Die Stiftung Zukunft CH hat zum Thema Handschlag ein zweiseitiges Infoblatt mit Hintergrundinfos zum Islam erarbeitet. Download unter: http://www.zukunft-ch.ch/de/publikationen/download/