Laut der Medienmitteilung der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektorin (BKSD) vom 19. September 2016 haben die Schülerinnen und Schüler – auch muslimische – an den Baselbieter Schulen ihren Lehrpersonen zur Begrüssung die Hand zu reichen, wenn dies den Gepflogenheiten entspricht. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses und der Brisanz kündigt die Regierungsrätin nun eine Änderung des Bildungsgesetzes an. Neu soll damit die Voraussetzung geschaffen werden, „dass die Schulleitungen derartige Vorfälle auch direkt dem für Integrationsfragen zuständigen Amt für Migration melden können“. Trotz Entscheid der Bildungsdirektion will der Schüler, der in den letzten Monaten durch seine Händedruck-Verweigerung Schlagzeilen machte, Lehrerinnen noch immer nicht die Hand geben. Unterstützt wird er vom Islamischen Zentralrat der Schweiz (IZRS). In einer aktuellen Mitteilung des IZRS heisst es: „Der nunmehr angestrebte Zwang seitens der BKSD zum Körperkontakt verletzt das Grundrecht der Religionsfreiheit der Schüler.“ Die Stiftung Zukunft CH hat Hintergrundinformationen zum Thema in Form eines zweiseitigen Infoblattes erstellt. Download unter:

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