Die französische Regierung nimmt einen zweiten Anlauf, “pro life” ausgerichtete Informationsangebote im Internet strafrechtlich zu unterbinden. Erst im September 2016 ist ein Vorstoss in diese Richtung im Parlament gescheitert. In Frankreich gibt es bereits heute den Tatbestand der Behinderung des Schwangerschaftsabbruchs, den sogenannten “délit d’entrave à l’IVG”. Dieser soll nun aufs Internet ausgeweitet werden. Informationsangebote von Lebensrechtsorganisationen, welche Frauen davon überzeugen wollen, dass es in jeder Situation eine bessere Lösung als die Abtreibung gibt, sollen künftig strafrechtlich verboten sein. Wie die Ministerin für Familie und Frauenrechte erklärt, würden solche Informationsangebote Frauen “absichtlich in die Irre führen, indem sie offiziell oder neutral auftreten, Frauen aber vom Schwangerschaftsabbruch abzuhalten versuchen”. Damit greift die Regierung direkt in die Meinungsäusserungsfreiheit ein. Künftig soll im öffentlichen Raum des Internets nur noch die “pro choice”-Haltung zugelassen sein, welche den staatlichen Informationsangeboten zugrunde liegt. Die “pro life”-Haltung hingegen wird unter Strafandrohung zensiert.
Lebensrechtorganisationen wie “Choisir la vie” laufen gegen diesen Zensurversuch Sturm, der ab dem 1. Dezember 2016 im Parlament verhandelt werden soll. “Zwei Jahre Gefängnis und 30’000 Euro Busse für diejenigen, die Alternativen zur Abtreibung anbieten, die alles andere als ein harmloser Akt darstellt!” Das darf aus Sicht der französischen Lebensrechtsbewegung nicht sein. “Unsere Regierung, die sonst immer vorgibt, die Freiheit zu verteidigen, hat mit diesem Gesetzesvorschlag kein anderes Ziel, als die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken, ja sogar die Denkfreiheit der Abtreibungsgegner, denen es ja nur darum geht, eine vollständige, wahre, und eben nicht ideologisch verkürzte Information über die Abtreibung und ihre Folgen anzubieten.” “Wir müssen alles unternehmen, um diesen Gesetzesvorschlag zu verhindern”, schreibt “Choisir la vie”. Denn würde er genehmigt, wäre damit nicht nur die Freiheit der Frauen eingeschränkt, “das Leben zu wählen”, sondern auch die Freiheit all der Organisationen, die schwangeren Frauen in Schwierigkeiten helfen wollen.