Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch Istanbul-Konvention genannt, gibt vor, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Doch das scheint nur ein Vorwand für ganz andere, weniger hehre Ziele zu sein. Doch die Schweizer Politik war bisher nicht gewillt, genauer hinzusehen.

Von Dominik Lusser

Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention im September 2013 unterzeichnet. Nun hat der Bundesrat im Dezember 2016 nach einer Vernehmlassungsphase die Botschaft zur Ratifizierung verabschiedet, die in den nächsten Monaten das Parlament (zunächst im Februar 2017 den Ständerat) beschäftigen wird. Der Bundesrat selbst hält fest, dass die Schweiz bereits heute den Schutzstandard erfüllt, den die Konvention fordert. Mit anderen Worten: Wir brauchen diese Konvention nicht, um Frauen und Mädchen vor tatsächlicher Gewalt zu schützen. Dazu aber scheint die Konvention auch nicht in erster Linie verfasst worden zu sein. Sie ist vielmehr ein Plan, wie man unter dem Deckmantel der Gewaltbekämpfung die Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft systematisch torpediert. Doch darüber erfährt man in der öffentlichen Diskussion kaum etwas.

Ideologische Begriffe

Problematisch an der Konvention sind natürlich nicht die Massnahmen, die konkret der Ahndung von Gewalttaten dienen; wohl aber die radikal konstruktivistische Vorstellung von Geschlecht, die der Konvention zugrunde liegt und die besonders die Massnahmen zur Prävention bestimmt: Geschlecht bezeichnet keine biologische Gegebenheit, sondern ausschliesslich „die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht.“ (Art. 3) Die Istanbul-Konvention ist somit das erste internationale Abkommen überhaupt, welches das Geschlecht ganz im Sinne der Gender-Ideologie sehr explizit als blosse soziale Konstruktion definiert. Die Umsetzung der Konvention bezieht sich folglich auch auf Transsexuelle, Transvestiten und sonstige Personengruppen, die nicht dem entsprechen, was die Gesellschaft als den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zugehörig anerkennt (Art. 4). Die Konvention gilt mit anderen Worten auch für „Frauen“, die sich subjektiv für Frauen halten, obwohl sie tatsächlich Männer sind.

In logischer Konsequenz liegt der Istanbul-Konvention auch nicht der Gewaltbegriff des Alltagsverstandes, sondern derjenige des radikalen Feminismus zugrunde. Es ist klar die Tendenz zu erkennen, alle Geschlechtsunterschiede zu machtbestimmten gesellschaftlichen Konstruktionen zu erklären, die es als Diskriminierungen und Formen von Gewalt gegen Frauen zu erkennen und zu beseitigen gilt. Geschlechterspezifische Gewalt gegen Frauen stellt „sowohl die Ursache als auch die Folge ungleicher Machtverhältnisse dar, die auf zwischen Männern und Frauen wahrgenommenen Unterschieden beruhen und zur Unterordnung der Frau in öffentlichen und privaten Bereichen führen.“ Diese Form sei, wie es im erläuternden Bericht weiter heisst, „tief in den Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten verwurzelt, welche die Gesellschaft prägen, und wird häufig von einer Kultur des Leugnens und des Schweigens aufrecht gehalten.“

Radikaler Kulturmarxismus

Unsere Gesellschaft basiert seit jeher auf der Zweigeschlechtlichkeit von Mann und Frau, die sich in ihren tendenziell unterschiedlichen Fähigkeiten und Vorlieben wunderbar ergänzen. Doch was den Erfolg und das Glück der grossen Mehrheit ausmacht, ist manchen Ideologen ein Dorn im Auge. Ohne zwischen Natur und kulturhistorisch gewachsenen Unterschieden (die dann auch mögliche Diskriminierungen beinhalten können) zu unterscheiden, bringt die Konvention pauschal jede Verschiedenheit von Mann und Frau mit ungleichen Machtverhältnissen und Gewalt in Verbindung. Verhaltensunterschiede werden zu sozialen Konstruktionen erklärt, die unterdrückerischen Verhältnissen entsprungen sein sollen. Die Konvention folgt einer „extremen neomarxistischen Gender-Ideologie“, wie die Bischöfe Polens 2015 zurecht kritisierten. Dieser radikale Kulturmarxismus wendet sich nicht nur gegen vermeintlich konservative Lebensmodelle und Geschlechterarrangements. Er ist auch mit der Idee eines freien Lebens in einem liberalen Rechtsstaat grundsätzlich nicht verträglich. Es ist nämlich gut belegt, dass sich unterschiedliche Vorlieben der Geschlechter mit zunehmendem Wohlstand, was auch mehr Wahlmöglichkeiten bedeutet, sogar besonders deutlich zeigen können.

Eine Studie im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms „Gleichstellung der Geschlechter“ (NFP60, 2013) mit 6’000 Schweizer Jugendlichen hat gezeigt, dass weniger als 1 Prozent einen geschlechtsuntypischen Beruf wählt. Dass ideologische Umerziehung dieses Verhältnis kaum verändern kann, zeigt das Beispiel des Gender-Vorzeigelandes Norwegen, das mit 32 Prozent einen weniger hohen Frauenanteil in den Studienrichtungen Naturwissenschaften, Mathematik und Information aufzuweisen hat als etwa die Türkei (39 Prozent) oder Portugal (50). Fachleute bringen solche Fakten mit dem hohen Wohlstand in Norwegen bzw. der Schweiz in Verbindung, welcher die Wahlmöglichkeiten für Frauen vergrössert. So ist in der Schweiz auch die Erwerbsquote von Frauen mit beinahe 80 Prozent im OECD-Vergleich zwar sehr hoch. Im Unterschied zu anderen, ärmeren europäischen Ländern arbeiten berufstätige Frauen hierzulande aber mehrheitlich nur Teilzeit, und sind damit, wie mehrere neuere Studien zeigen, auch sehr zufrieden. Besonders Mütter von Kindern unter sechs Jahren entscheiden sich oft für ein Teilzeitpensum von maximal 50 Prozent. 27 Prozent dieser Mütter sind gar nicht erwerbstätig. Auch Frauen in den Niederlanden oder in Norwegen arbeiten oft Teilzeit, während sich berufstätige Frauen in Polen oder Portugal dies offenbar nicht leisten können.

Utopien statt Fakten

Wer nun glaubt, wir seien vom Thema „Gewalt gegen Frauen“ abgekommen, irrt sich. Die genannten Geschlechter-Asymmetrien sind in den Augen der Verfasser der Istanbul-Konvention Formen von wirtschaftlicher Gewalt gegen Frauen. Die Arbeitsteilung eines Ehepaares, die eine gewisse, aber durchaus gewollte (und im Übrigen auch gegenseitige) Abhängigkeit einschliesst, wird damit zu einem Phänomen struktureller Gewalt gegen Frauen erklärt. Zur Bekämpfung dieses Problems setzt der Bundesrat ganz auf die zunehmende wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frau, die u.a. durch die „Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ erreicht werden soll (Botschaft zu Art. 12, 6). De facto bedeutet dies die sukzessive Auflösung der Familie: An die Stelle der Abhängigkeit vom Ehepartner tritt die Abhängigkeit vom Staat, der seine Steuereinnahmen verdoppelt und dafür die Kinderbetreuung- und erziehung übernimmt. Solche Pläne setzten vor genau 100 Jahren erstmals die Bolschewiken auf die politische Agenda. Doch der durch Bürgerkrieg und Misswirtschaft verarmte sowjetische Staat war schlicht nicht in der Lage, die flächendeckende Einrichtung von Kinderhorten zu garantieren. Leo Trotzki musste 1936 eingestehen: „Es ist nicht gelungen, die alte Familie im Sturm zu nehmen. (…) Die realen Mittel des Staates entsprachen nicht den Plänen und Absichten der kommunistischen Partei. Man kann die Familie nicht einfach abschaffen, man muss sie durch etwas Anderes ersetzen. Eine wirkliche Befreiung der Frau ist auf der Basis des verallgemeinerten Mangels nicht zu verwirklichen.“ Doch was dem Sowjet-Kommunismus nicht gelang, strebt nun der westliche Kulturmarxismus unter wesentlich günstigeren Bedingungen erneut an. Die revolutionäre Devise ist dabei dieselben geblieben: Produktionsverhältnisse sind Geschlechterverhältnisse! Klassenkampf ist Geschlechterkampf!

Auch die geringen Anteile von Frauen in Führungspositionen, denen das SP-geführte Schweizer Justizdepartement mit männerdiskriminierenden Quoten zu Leibe rücken will, sind ganz offensichtlich auf unterschiedliche Prioritäten zurückzuführen, die Frauen und Männer im Leben setzen. Wer hinter diesen Fakten partout nur Diskriminierung und durch unterdrückerische Verhältnisse konditionierte Verhaltensmuster sieht, spricht Männern und Frauen letzten Endes die Fähigkeit zur freien Entscheidung ab. Er mischt sich durch manipulatorische Massnahmen tief in die Privatsphäre von Menschen und Familien ein, um die behauptete unterdrückerische Konditionierung durch eine andere Konditionierung zu ersetzen. Wieso diese weniger unterdrückerisch sein soll, nur weil sie die Utopie der totalen Gleichheit der Geschlechter verfolgt, bleibt für immer ein Rätsel der Gender-Ideologen.

Gesellschaftsumerziehung

Fakten haben Ideologen aller Zeiten noch nie interessiert. Ist auch nicht nötig. Denn wenn sich die Identität des Menschen darin erschöpft, Produkt seines sozioökonomischen Umfeldes zu sein, kann es so etwas wie objektives Wissen über den Menschen, an dem sich gute Politik zu orientieren hat, gar nicht geben. Anstelle der Fakten tritt die Utopie, die mit Druck und Freiheitsbeschneidungen, mit einem umfassenden social engineering durchgesetzt wird. Und die Istanbul-Konvention geht ohne Umwege in diese Richtung. Zur Prävention von Gewalt sieht sie Massnahmen vor, „um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männern beruhen, zu beseitigen.“ (Art. 12) Regelmässige „Kampagnen und Programme zur Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen“ sollen dazu dienen, „in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein und das Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen (…) von Gewalt“ zu verbessern (Art. 13). Nach Artikel 14 ist die „Aufhebung von Rollenzuweisungen“ auch „in die offiziellen Lehrpläne auf allen Ebenen des Bildungssystems aufzunehmen“.

Artikel 12,4 unterstreicht, dass Männer und Knaben zur aktiven Beteiligung an der Verhütung von Gewalt gegen Frauen anzuhalten sind. In diesem Zusammenhang nennt der Bundesrat den „Geschlechterdialog“, zu dem sich das Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG), der Dachverband männer.ch und alliance F, der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen, regelmässig treffen. Was gut klingt, offenbart bei näherem Hinsehen eine ideologische Seilschaft zwischen Staat (EBG) und führenden NGOs. Alliance F, deren Arbeitsschwerpunkt sich „um Macht, Einflussnahme und die Rolle des Geldes“ dreht, verfolgt seit langem eine klar feministische Agenda, die mit den Anliegen der Mehrheit der Schweizer Frauen kaum mehr etwas zu tun hat. Und auch männer.ch scheint sich dieser Agenda immer mehr zu unterwerfen. Unter dem Hashtag #auchich verbreitete männer.ch im Herbst 2016 Botschaften wie: #auchich bin als Mensch geboren und zum „Mann“ gemacht worden. Jeder Mann also, der nicht den Selbsthass der Gender-Vordenkerin Simone de Beauvoir („man wird nicht als Frau geboren, sondern zur Frau gemacht“) auf sich selbst überträgt, macht sich gemäss männer.ch mitschuldig an der behaupteten strukturellen Unterdrückung der Frau. „Du benimmst dich anständig, sagst Dinge wie ‘Ich respektiere die Frauen’ und glaubst, damit seist du fein raus? Irrtum!“: Der „Mann“, den es laut männer.ch zu dekonstruieren gilt, ist schon insofern ein Täter, als er das gesellschaftlich vorherrschende Männerbild verkörpert, und nicht erst dann, wenn er tatsächlich einen Übergriff begeht.

Schweigespirale

Ganz abgesehen von diesem de-konstruktiven, ja de-struktiven Ansatz der Gewalt-Prävention ist auch fraglich, wieso die Konvention die Vertragsstaaten nur zum Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtet. Eine mögliche Ausweitung auf andere Opfergruppen, z.B. Männer, wird der Freiwilligkeit der Vertragspartner überlassen. Diese Einschränkung kontrastiert klar mit der hohen Gewaltbetroffenheit von Männern, die mindestens ebenso tabuisiert wird wie die Gewalt gegen Frauen. Im öffentlichen Raum sind in der Schweiz sogar die Mehrheit der Gewaltopfer Männer. Und auch in Paarbeziehungen erleben Männer, wie sogar das EBG noch 2007 festhielt, „jede Form von Gewalt, wobei psychische Gewalt durch die Partnerin überwiegt.“ Auch die statistisch unhaltbare einseitige Fokussierung der Konvention auf Gewalt gegen Frauen wirft also diverse Fragen auf. Zweifellos dürfte hier der feministische Mythos von der Unterdrückung des ewigen Opfers (der Frau) durch den ewigen Täter (den Mann) eine nicht geringe Rolle gespielt haben. Denn nur mit diesem Mythos lässt sich die permanente Gender-Revolution am Leben zu erhalten.

Und diese destruktive Denke, die sich schon in vielen Organisationen und an zahleichen staatlichen Stellen durchgesetzt hat, soll nun mit der Istanbul-Konvention die Weihe internationaler Legitimität erhalten! Die Gender-Ideologie, die unseren Alltagsverstand und unsere Freiheit mit Füssen tritt, bestimmt in zunehmendem Mass unsere Gesellschaft und unser Privatleben. Und dennoch ist es schon weitgehend zum Tabu geworden, darüber offen und kontrovers zu diskutieren: 75 von 84 Vernehmlassungsteilnehmern (Kantone, Parteien und Organisationen) haben diese radikale Agenda einfach abgenickt. Nur drei Vernehmlassungsantworten kritisieren die Konvention als ideologisch. Was ist da nur schiefgelaufen?