Am 1. Oktober 2017 tritt in Österreich das „Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetz“ in Kraft. Dieses war im Juni als Teil eines „Integrationspakets“ beschlossen worden. Nach Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Tessin (Schweiz) und Katalonien (Spanien) ist Österreich damit das sechste Land in Europa, in dem ein Burka-Verbot verhängt wird.
Im Gesetzestext heisst es: „Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung.“ Eine solche Übertretung soll mit 150 Euro pro Vergehen bestraft werden.
Den Beamten wurden ein Flyer übergeben, in dem auf das „Verbot Gesichtsverhüllung in Österreich“ hingewiesen wird. Darin ist auf Deutsch, türkisch, englisch und arabisch zu lesen: „Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sieht vor, dass an öffentlichen Orten (…) die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt (…) werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Als öffentlicher Ort ist jeder Ort zu verstehen, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann, einschliesslich des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs.” Auch am Flughafen soll der Flyer bei der Einreise von Touristen aufliegen.
Algerischer Millionär übernimmt Geldstrafen
Zwei Wochen vor dem Inkrafttreten des „Anti-Gesichtsverhüllungs-Gesetzes“ hat Rachid Nekkaz, französischer Millionär algerischer Herkunft, Musliminnen dazu aufgerufen, sich nicht an das neue Gesetz zu halten und ihnen angeboten, ihre Geldstrafen zu bezahlen. Der österreichische Aussen- und Integrationsminister Sebastian Kurz drohte ihm damit, ihn wegen der Anstiftung zu einer Straftat strafrechtlich verfolgen zu lassen. Der muslimische Unternehmer gründete sogar die Organisation „Touche pas à ma constitution“ (Rühr’ meine Verfassung nicht an), die sich mit der Bezahlung dieser Bussgelder beschäftigt. Er bezahlte bereits ähnliche Strafen in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz.
Zweites Verhüllungsverbot in der Schweiz
In der Schweiz wurde die eidgenössische Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ mit 106‘600 beglaubigten Unterschriften am 15. September 2017 bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Nach dem Vorbild des Tessiner Verfassungsartikels strebt die Initiative ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum an. Die Initiative rechnet mit der Volksabstimmung im Jahr 2019. Auf kantonaler Ebene hat zudem der St. Galler Kantonsrat am 18. September 2017 ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum beschlossen. Damit zieht ein zweiter Schweizer Kanton nach dem Tessin nach.