Man könnte die Erkenntnisse gynäkologischer Forschung in einem einfachen Satz zusammenfassen: Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Darum ist eine Abtreibung auch kein Teil der Gesundheitsversorgung, wie die Grünen und „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ nun behaupten.
Von Ursula Baumgartner
Eine Schwangerschaft wird nicht durch Krankheitserreger ausgelöst und ist auch nicht ansteckend. Augenzwinkernd könnte man höchstens behaupten, sie sei, nun ja, sexuell übertragbar. Doch so simpel dieser Sachverhalt auch scheinen mag, bei Grünen-Politikern und Vertretern von „Sexuelle Gesundheit Schweiz“ (SGCH) ist er offenbar nicht angekommen. Und so hat SGCH nun die Petition „Meine Gesundheit, meine Wahl!“ gestartet. Durch Sammlung von 10`000 Unterschriften will sie bewirken, dass Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und künftig nur mehr als „Frage der Gesundheit“ behandelt wird. Passend dazu haben die Grünen im Juni 2022 eine parlamentarische Initiative gestartet, die das gleiche Ziel verfolgt.
Abtreibung als Straftatbestand
Die Tatsache, dass Abtreibung nach wie vor durch das Strafgesetzbuch geregelt wird, sei ein Unding, behaupten die Grünen, denn es bedeute, „dass ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich eine verwerfliche strafrechtliche Angelegenheit ist und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung“. Doch was ist denn eine Abtreibung eigentlich? Die Website „Familienplanung.de“ der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung definiert sie als „absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft.“ Und da während einer Schwangerschaft ein Kind im Körper einer Frau heranreift, verhindert eine Abtreibung also genau das. Einem Kind wird das Recht auf Leben abgesprochen, ein bereits schlagendes Herz wird zum Stillstand gebracht, ein Mensch wird am Weiterleben gehindert. Man entzieht ihm wahlweise die Nahrungsgrundlage oder zerreisst seinen Körper. Gibt es irgendeine Argumentation, die so ein Vorgehen gegen ein Kind ausserhalb des Mutterleibs als „gesundheitliche Entscheidung“ rechtfertigen würde? Oder wäre hier nicht jeder der Ansicht, es handle sich um eine strafrechtlich relevante Angelegenheit?
Die Gründe für eine Abtreibung
Laut Bundesamt für Statistik geben 97 Prozent der Frauen psychosoziale Gründe für ihre Abtreibung an. Hierzu gehören u.a., dass die Frau kein Kind ohne festen Partner will, dass ein Kind derzeit als unvereinbar mit Beruf oder Ausbildung angesehen wird oder auch, dass einfach kein Kinderwunsch besteht. Genau genommen ist Abtreibung also fast nie eine gesundheitliche Entscheidung. Kann man also sicher sagen, es gebe keine „Abtreibung aus Bequemlichkeit“, wie die Grünen es tun? Derzeit läuft in der Schweiz die Initiative „Einmal drüber schlafen“. Diese will eine Bedenkzeit von 24 Stunden für Frauen oder Paare erreichen, bevor sie sich zu so einem unumkehrbaren Schritt wie einer Abtreibung entscheiden. Wenn bisher also nicht einmal dieser Schutz für die Ungeborenen gilt, wie können die Grünen dann so sicher sein, jede Abtreibung sei eine „überlegte Entscheidung nach hinreichender Aufklärung“?
Die Abtreibungszahlen
11`143 Abtreibungen sind für das Jahr 2020 in der Schweiz statistisch verzeichnet. Setzt man diese Zahl in Relation zu den Lebend- und Totgeburten im gleichen Zeitraum und bedenkt man zudem, dass etwa 15 Prozent aller begonnenen Schwangerschaften durch eine Fehlgeburt zu Ende gehen, ergibt sich eine Abtreibungsquote von etwa zehn Prozent. Jede zehnte Schweizer Frau also, die im Jahr 2020 schwanger wurde, entschloss sich zu einer Tötung ihres Kindes. Wenn also Abtreibung tatsächlich „in erster Linie eine Frage der Gesundheit“ wäre, würde diese Quote nicht ein katastrophales Licht auf die Gesundheitsversorgung in der Schweiz werfen?
Nein, liebe Grüne und liebe SGCH, Abtreibung ist keine gesundheitliche Entscheidung. Jede Abtreibung tötet einen kleinen, wehrlosen Menschen in einem mehr oder weniger frühen Entwicklungsstadium und macht den Mutterleib, der eigentlich der sicherste Ort der Welt sein sollte, zu einer Todeszelle.
Und nein, die Frauen, die sich zu einer Abtreibung entscheiden, sollen nicht stigmatisiert und verurteilt werden. Sie sind nur allzu oft selbst Opfer von mangelhafter Aufklärung über die Versagensquote von Verhütungsmitteln oder über das, was Abtreibung wirklich bedeutet. Wenn sie also nach einer Abtreibung unter Schuldgefühlen leiden, dann nicht wegen der „abtreibungsfeindlichen Personen“ in ihrem Umfeld, sondern weil ihnen nun klar wird, dass eine Abtreibung tatsächlich das ist, als was sie vor dem Gesetz gilt – ein Unrecht.
Für das Leben – von Mutter und Kind
Um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen und um möglichst viele Frauen und Paare vor dem grössten Fehler ihres Lebens zu bewahren, veranstalten verschiedene Lebensschutzorganisationen jährlich den „Marsch fürs Läbe“. Am Samstag, den 17. September 2022 ist es wieder soweit: Bei Vorträgen, Musik, Infoständen und einem Kundgebungsmarsch finden Betroffene und Interessierte hier Informationen und gegebenenfalls Hilfe und Alternativen zu einer Abtreibung. Denn eines ist klar: Abtreibung wird nur undenkbar werden, wenn ein Leben mit Kind für die Frau nicht mehr undenkbar ist.
Kommen Sie darum zahlreich und feiern Sie mit uns das Leben von Mutter und Kind!
Veranstaltung: Marsch fürs Läbe
Wann: Samstag, 17. September 2022, 14.30 Uhr
Wo: Marktplatz, Zürich-Oerlikon