Frankreich hat als erstes Land weltweit Abtreibung als „Recht“ in die Verfassung aufgenommen. Die Abgeordneten beider Parlamentskammern stimmten am 4. März 2024 mit grosser Mehrheit dafür. Was bedeutet dies für Frauen, für ungeborene Kinder, für Lebensschützer?
Von Ursula Baumgartner
Ab wann ist ein Mensch ein Mensch? Immer und immer wieder muss man diese Frage aufbringen. Denn an ihr hängt, wie man zum Thema Abtreibung steht. Was ist das ungeborene Kind im Körper der Mutter? Ist es ein „Parasit“, der sich von der Mutter aushalten lässt? Ist es ein Zellhaufen, den man „wegmachen“ lassen kann? Ist es ein Kind, das für die Zeit der Schwangerschaft (und noch eine beträchtliche Zeit danach) völlig abhängig ist von seiner Mutter? Ist es ein einzigartiger, unverwechselbarer kleiner Mensch, der der Liebe seiner Mutter, ja seiner Eltern bedarf und auf dessen Geburt sich die Eltern freuen? Oder ist es mal das eine, mal das andere, je nachdem, ob die Schwangerschaft gewollt oder ungewollt ist?
Französische Antwort
Diese Fragen scheinen in Frankreich jedoch nicht aufzukommen. Das französische Parlament hatte bei der Abstimmung am Montag, dem 4. März 2024, lediglich die abtreibungswilligen Frauen im Blick. Die Verfassung „garantiert“ Frauen, die „einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen (…) lassen“ wollen, nun die „Freiheit“ hierfür. Premierminister Gabriel Attal ging sogar soweit, von einer „moralischen Schuld“ gegenüber Frauen zu sprechen, die wegen der Folgen illegaler Abtreibungen in Schwierigkeiten geraten waren.
Was ist moralisch?
Das Wort „moralisch“ versetzt in diesem Zusammenhang allen Lebensschützern nicht nur einen schweren Schlag. Die Argumentation ist schlichtweg diabolisch. Denn moralisch bedeutet eigentlich, sich korrekt zu verhalten, richtig zu handeln. Attal zufolge ist es also heute richtig, Frauen fraglos die Bahn zur Tötung ihres ungeborenen Kindes zu ebnen, ihnen das „Recht“ dazu einzuräumen. Im Umkehrschluss würde das bedeuten: Jemand, der die Tötung ungeborener Kinder ablehnt, würde unmoralisch handeln. Noch deutlicher ausgedrückt: Jemand, der sich für das Lebensrecht ungeborener Kinder einsetzt, würde unmoralisch handeln. Das ist haarsträubend.
Allein im Jahr 2022 wurden in Frankreich über 234‘000 Kinder abgetrieben. Ist es „unmoralisch“, ihren Verlust, ja ihren Tod zu beklagen? Ja, mehr noch: Haben Lebensschützer künftig zu befürchten, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten?
Willkürliche Grenze
Aus der Berichterstattung des SRF und einiger anderer Quellen geht nicht hervor, für welchen Zeitraum der Schwangerschaft dieses „Recht“ nun gelten soll. Bislang war Abtreibung in Frankreich bis zur 14. Schwangerschaftswoche möglich. Doch ist auch dies eine willkürlich gesetzte Grenze, wenn man die Entwicklung des Kindes betrachtet. Wie lange wird es also dauern, bis auch diese Grenze eingerissen wird, bis die Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt gefordert wird? Denn wenn es das „Recht“ der Frau ist, ihr Kind in den ersten drei Monaten zu töten, warum dann nicht auch im fünften, siebten, neunten Monat?
Hilfe für Frauen?
Viele Frauen entscheiden sich für eine Abtreibung, weil sie keinen anderen Ausweg sehen, weil sie unter den Druck ihres Partners oder ihrer Familie geraten sind. Ihre Zahl dürfte infolge der Neuregelung in Frankreich noch gewaltig steigen. Denn mit diesem neu garantierten „Recht“ wird die Arbeit von Lebensschützern, die Frauen Möglichkeiten für ein Leben mit Kind aufzeigen wollen, massiv erschwert, bzw. unmöglich gemacht. Wo sollen Frauen in Krisensituationen, die eigentlich nur ein begründetes „Du schaffst das!“ hören wollen, künftig Hilfe finden? Werden Ärzte und Psychologen noch Studien durchführen dürfen, was Abtreibung mit der Psyche von Frauen macht? Wird irgendjemand überhaupt noch die Frage stellen dürfen, ob Abtreibung unerwünschte Auswirkungen haben kann? Kurz: Hat die Wahrheit noch einen Platz in Frankreich oder muss sie der Ideologie weichen?
Kein Grund zum Feiern
Jubel brach am Montag am Place du Trocadéro in Paris aus, wohin die Abstimmung übertragen wurde. Menschen feierten die Entscheidung. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ging so weit, von „französischem Stolz“ und einer „universellen Botschaft“ zu sprechen. Man bedenke: Mit diesen Worten wird gefeiert, dass unzähligen Kindern künftig das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abgesprochen wird. Man feiert damit, dass diese Missachtung ihrer Rechte nun in der Verfassung verankert ist.
Aufgrund dieser Entscheidung werden Tausende und Abertausende weiterer Kinder ihr Leben verlieren. Sie werden im Bauch ihrer Mutter durch Medikamente ausgehungert oder verätzt oder werden durch Abtreibungsinstrumente zerrissen werden. Nein, Monsieur Macron, das ist kein Grund, stolz zu sein. Dies als „Recht“ zu bezeichnen, sollte nicht die universelle Botschaft sein, die von Frankreich ausgeht. Der 4. März 2024 in Frankreich geht als ein schwarzer Tag in die Geschichte ein – für Frauen, für Kinder und für Lebensschützer.
Der Flyer „Wunder Kind“ von Zukunft CH betrachtet und bestaunt die Entwicklung des Kindes im Körper der Mutter. Wissenschaftlich fundiert, aber einfach verständlich, geht er der Entwicklung eines Kindes vor der Geburt nach. Eindrucksvolle Bilder zeigen, wie nach und nach die kleinen Arme und Beine entstehen und das Gesicht immer deutlicher zu erkennen ist. So ermöglicht der Flyer einen Blick in eine ansonsten verborgene Welt. Der Flyer kann, auch in grösseren Mengen zum Verteilen, über das Bestellformular oder unter Tel. 052 268 65 00 bestellt werden. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)