Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, stellt sich hinter das Rechtgutachten des Hamburger Staatsrechtlers Professor Dr. Christian Winterhoff, das Sexualerziehung an öffentlichen Schulen, die auf die „Akzeptanz“ sexueller Vielfalt gerichtet ist, als verfassungswidrig bewertet. Dies Teilte der Verein „echte Toleranz e.V.“ am 1. Februar mit.
In seinem aktuellen Aufsatz „Gender Mainstream und Pädagogik – Wie passt das zusammen?“ erklärt Verbandspräsident Kraus, dass er sich dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Winterhoff, das die Verfassungs- und Gesetzmässigkeit der Erziehung von Schulkindern zur Akzeptanz sexueller Vielfalt untersucht hat, „voll anschliessen kann“.
Zentrale Ergebnisse des Rechtsgutachtens
Kraus identifiziert sich namentlich mit folgenden Ergebnissen des Gutachtens, das bereits am 6. September 2016 im Internet veröffentlicht worden ist (Zitat von Seite 15 des Gutachtens):
2. … Die Schule muss jeden Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel
unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen …
3. Vor diesem Hintergrund erweist sich schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig …
4. Staatliche Vorgaben für die Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstossen gegen das Indoktrinationsverbot …
Landesregierung und Opposition schweigen
„Während Verbandspräsident Kraus hinsichtlich des Winterhoff-Gutachtens eindeutig Stellung bezieht, schweigt sich die Politik in Schleswig-Holstein leider nach wie vor dazu aus.“, beklagt Peter Rohling, Vorstand des Vereins „echte Toleranz e.V.“, der das Rechtsgutachten 2016 in Auftrag gegebenen hat. „Weder SPD-Ministerpräsident Torsten Albig, noch sein CDU-Herausforderer Daniel Günther haben bislang auf die Frage geantwortet, ob sie die an den Schulen in Schleswig-Holstein betriebene Queere Bildung angesichts des Winterhoff-Gutachtens ebenfalls für verfassungswidrig halten oder nicht.“, so Vorstand Rohling weiter.
„Queere Bildung“ im Wahlkampf für den Landtag ist Tabu
„Drei Monate vor der Landtagswahl besteht ganz offensichtlich zwischen Regierung und Opposition eine Absprache, die Recht- und Gesetzmässigkeit Queerer Bildung auf keinen Fall zu thematisieren, obwohl oder gerade weil das Winterhoff-Gutachten diese Recht- und Gesetzmässigkeit ausdrücklich verneint. Was sagt das über den Zustand unserer freiheitlichen Demokratie aus?“, fragt Vorstand Rohling abschliessend.