Unter dem Motto „All for Health, Health for All“ fand vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 in Genf die 77. World Health Assembly (WHA) statt. Da der WHO-Pandemievertrag relativ schnell als „vorerst“ gescheitert erklärt wurde, kursierten daraufhin verschiedene Gerüchte, dass auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nicht angenommen werden. Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) wies bereits an ihrer Medienkonferenz vom 27. Mai 2024 darauf hin, dass die IGV brisanter sind und eine grössere Chance haben, angenommen zu werden.
Am Nachmittag des letzten Verhandlungstages wurde eine neue, mit umfassenden Änderungen versehene Endfassung der IGV der WHA zur Abstimmung vorgelegt. Kurz nach 21 Uhr, wenige Stunden später, wurde diese angenommen. Die Schweizer Vertreterin äusserte sich nach der Abstimmung wie folgt (eigene Übersetzung der Live-Übertragung):
„Herr Präsident, wir danken den beiden Co-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften sowie den Sekretären der WHO für ihr grosses Engagement bei den Verhandlungen zur einvernehmlichen Verabschiedung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Dies ist ein entscheidender Schritt für einen besseren Schutz der Gesundheit in der ganzen Welt. Und für die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Wir haben uns für Gerechtigkeit eingesetzt und aus der Pandemie gelernt. Wir setzen uns weiterhin für eine Zukunft ein, in der wir über robuste Mechanismen zum Schutz unserer Bevölkerung verfügen. Die Schweiz wird nun wie andere Unterzeichnerstaaten interne Verfahren einleiten und prüfen, ob die Änderungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden können. Diese Änderungen müssen auf nationaler Ebene umgesetzt werden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Ich danke Ihnen.“
Die IGV müssen in Schweizer Recht implementiert werden
Die Aussagen der Schweizer Delegation unterstreichen die Schlussfolgerungen des Rechtsgutachtens von ABF Schweiz, dass die IGV dem Parlament unterbreitet werden müssen. Damit das Parlament die Überprüfung der IGV vor dem automatischen Inkrafttreten innerhalb von zehn Monaten überhaupt durchführen kann, muss der Bundesrat zwingend proaktiv und unverzüglich das Widerspruchsrecht ausüben und die Ablehnung der Änderungen erklären (sog. Opting-out).
Fazit
Wie die Schweizer Delegierte sehr richtig sagt, müssen die angenommenen Änderungen zuerst noch zwingend in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der IGV hat das ABF Schweiz, das in Genf bei der Weltgesundheitsversammlung vor Ort war, zusammengefasst: www:abfschweiz.ch
Quelle: ABF Schweiz