Die deutsche Ampel-Koalition will nicht nur das Werbeverbot für Abtreibungen (Paragraf 219a) kippen, sondern im gleichen Aufwisch auch den Paragrafen 218 zu Fall bringen. Dies würde bedeuten, dass Abtreibungen in Deutschland umfassend legalisiert und generell durch die Krankenkassen bezahlt würden. Ebenfalls abgeschafft würde die Beratungspflicht.
Widerspruch gegen den Freibrief, abzutreiben und dafür auch noch zu werben, kommt von Bayerns Familienministerin. Carolina Trautner (CSU) warf der Ampelkoalition vor, bei den geplanten Abschaffungen die Sicht auf die Kinder zu vernachlässigen. Die Familienministerin sprach sich für eine respektvolle gesellschaftliche Debatte aus, die fachliche Information sowie persönliche Beratung und Unterstützung in den Mittelpunkt stellt. Es gehe um das Leben von Mutter und Kind, denen man beiden gemeinsam verpflichtet bleiben müsse. Auch die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), äusserte in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Bedenken zum Vorhaben der Ampel-Koalition. Es gehe bei den aktuellen Regelungen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche „um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, aber auch um das Leben des ungeborenen Kindes“, erklärte die Oppositionspolitikerin. Die Behauptung, durch Paragraf 219a würden Informationen über Schwangerschaftsabbrüche unterdrückt, sei falsch. Kein Arzt müsse sich bei der gegenwärtigen Regelung in einer Grauzone bewegen.
Nicht zulässig sei ebenfalls, dass Formulierungen darauf zielten, „den Gedanken an das Ungeborene zu verdrängen“, etwa wenn von „Schwangerschaftsgewebe“ gesprochen werde „statt von einem Embryo oder Fötus“. Dass für Schwangerschaftsabbrüche geworben werde wie für Schönheitsoperationen, lehnt Winkelmeier-Becker ab. Nach ihrer Meinung würde mit der Abschaffung von Paragraf 219a das vom Bundesverfassungsgericht verlangte Mindestmass an Schutz für ungeborene Kinder wohl unterschritten. Das Gericht habe festgehalten, dass Ungeborene sich nicht erst zum Menschen entwickeln müssten, sondern von Anfang an als Mensch unter dem Schutz der ersten beiden Artikel des Grundgesetzes stünden. „Deshalb muss der Staat ein Mindestmass an Schutz gewährleisten“, erklärte die Juristin. Das Werbeverbot sichere die Unabhängigkeit der Beratung vor kommerziellen Interessen ab.
Inzwischen wurde auch eine Petition ins Leben gerufen, die sich dafür einsetzt, dass Werbung für Abtreibungen weiterhin verboten bleibt. Knapp 10’000 Menschen haben die Petition bereits unterschrieben. Zur Petition: Petition Werbung für Abtreibung stoppen