Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann gerechtfertigt sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg am 15. Juli 2021 geurteilt. Demnach darf eine Firma politische oder religiöse Symbole untersagen, wenn sie ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will. Ausserdem müssen alle Mitarbeiter gleich behandelt werden. Wo Musliminnen kein Kopftuch tragen dürfen, müssen auch christliche Zeichen wie das Kreuz oder die jüdische Kippa verboten sein.
Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle und Klagen von Musliminnen aus Deutschland, eine Kita-Mitarbeiterin aus Hamburg und eine Angestellte eines Drogeriemarktes aus Nürnberg, welche trotz Abmahnung der Arbeitsgebern unbedingt mit Kopftuch arbeiten wollten. Das Urteil im konkreten Fall der zwei Musliminnen müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen. Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden, dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiösen Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellt.
Der EuGH ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union. Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass EU-Recht in allen Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Er sorgt auch dafür, dass Länder und EU-Institutionen das EU-Recht einhalten, und ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).