Der Leipziger Polizeisprecher Andreas Loepki hat mit einer mutigen Pressemitteilung am Montag, den 10. Juli 2017, für Aufsehen gesorgt. Darin schreibt er über einen mutmasslichen Angriff eines Syrers auf seine 30-jährige Ehefrau. Dabei bezieht sich Loepki auf die Koransure 4, Vers 34. Aus ihr wird abgeleitet, dass der Mann über der Frau steht. Der Sure stellt er die deutschen Grundgesetzartikel 3 und 4 zur Gleichberechtigung und Religionsfreiheit gegenüber und schreibt: „Abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums“ wende ein Muslim Gewalt gegen seine Frau „nicht zuletzt auf religiöser Basis“ an. Zugleich erklärt der Polizeisprecher, dass der Koran Männern „kein schrankenloses Züchtigungsrecht“ einräume. Ein über Jahrhunderte geprägtes, in der Religion verankertes Frauenbild gehe jedoch auf der Suche nach einem besseren Leben nicht auf dem Balkan verloren, fügte er hinzu. Es werde vielmehr fortgelebt „und wird sich nicht binnen Monaten westlich-europäischen Standards anpassen“. Die gesamte Pressemitteilung der Leipziger Polizeidirektion finden Sie hier: www.polizei.sachsen.de