Im öffentlichen Dienst der deutschen Hauptstadt Berlin wird es keine feste Quote für Menschen mit Migrationshintergrund geben. Dies veröffentlicht das offizielle Hauptstadtportal „berlin.de“ am 5. Februar 2021. Demzufolge hat Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) in Absprach mit dem Innensenator Andreas Geisel (SPD) ihren entsprechenden Vorstoss für eine Quote zurückgezogen. Stattdessen soll es nun freiwillige Regelungen geben. Statt einer festen Quote sollen im neuen Partizipations- und Migrationsgesetz nun „auf der Grundlage von Datenerhebungen auf freiwilliger Grundlage Förderpläne und Zielvorgaben für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin“ eingeführt werden. Wäre das Gesetz tatsächlich gekommen, dann würden bei gleicher Qualifikation und Eignung Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt werden, wenn die „Migrantenquote“ in einem bestimmten Verwaltungsbereich noch nicht die 35 Prozent erreicht ist.
Breitenbach hatte in ihrem Gesetzentwurf formuliert, dass in der Verwaltung anteilig ähnlich viele Menschen mit ausländischen Wurzeln arbeiten sollen, wie es sie in der Bevölkerung gibt. Der Anteil in den Landesbehörden wird auf 12 Prozent geschätzt, in der Berliner Bevölkerung liegt er bei 35 Prozent. „Festgelegte Regeln und eine klare Förderung in Form einer Quote sind nötig, damit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung eingestellt werden“, so Breitenbach. „Wir warten nicht darauf, dass das von allein passiert.“