Zum wiederholten Male soll das Bundesland Berlin einer Muslimin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Dies berichtet das offizielle Hauptstadtportal „berlin.de“ am 27. November 2018. Demnach stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die muslimische Frau wegen des Kopftuchverbots Nachteile erlitten habe und diskriminiert worden sei und sprach ihr eineinhalb Monatsgehälter zu, etwa 6‘000 Euro. (Az.: 58 Ca 7193/17 und 58 Ca 8368/17).
Laut der Ansicht des Gerichts stellt sein Entscheid das seit 2005 gültige Berliner Neutralitätsgesetz, das Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt, nicht in Frage. Dieses sei verfassungskonform auslegbar. Im konkreten Einzelfall sei allerdings keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen, so das Gericht.
Schon bei der Bewerberrunde wies ein Schulaufsichtsbeamter die Muslimin darauf hin, dass sie mit Kopftuch nicht unterrichten dürfe. Die Informatikerin, die sich als Quereinsteigerin beworben hatte und abgelehnt worden war, verlor ihre Klage zuerst am 24. Mai 2018 und legte gegen das Urteil Berufung ein.
Der Berliner Senat gerät nun unter Druck. Anders als in einem ähnlichen Fall vor eineinhalb Jahren geht der Senat nun in Revision vor das Bundesarbeitsgericht. Die Erfurter Arbeitsrichter könnten das Bundesverfassungsgericht bitten, das Berliner Gesetz überprüfen zu lassen. Denn der Fall wird nicht der letzte gewesen sein: Demnächst wird eine weitere Klage in Berlin verhandelt.