Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) sieht den UNO-Migrationspakt kritisch. Wie die APK-S in ihrer Medienmitteilung vom 21. Juni 2024 festhält, überwiegen die Risiken eines Beitritts zum Pakt allfällige Vorteile. Die APK-S beantragt deshalb dem Ständerat, den Nichtbeitritt zum UNO-Migrationspakt zu unterstützen. Ein Entscheid, der aktuell von besonderer Wichtigkeit ist.
Von Ralph Studer
Die APK-S beantragt ihrem Rat, den Nichtbeitritt zum UNO-Migrationspakt zu unterstützen. Sie ist der Ansicht, dass die Schweiz keine konkreten Vorteile aus der Ratifizierung des Paktes ziehen würde. Den migrationspolitischen Interessen sei besser gedient, wenn sie sich bei Abstimmungen über den Pakt weiterhin der Stimme enthalte. Aus Sicht der Mehrheit überwiegen die Risiken eines Beitritts allfällige Vorteile.
Interessant sind hierbei auch die Ansichten der unterlegenen Minderheiten bei der Abstimmung zum Pakt in der APK-S. Eine Minderheit lehnt den Beitritt vorbehaltlos ab. Diese Minderheit unterstützt weder die Leitprinzipien noch die Ziele des Pakts. Eine zweite Minderheit ist der Auffassung, dass sich die Schweiz den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um einen gemeinsamen Ansatz zur Steuerung der internationalen Migration anschliessen und deshalb dem Pakt beitreten sollte, allerdings nicht ohne sich gleichzeitig gegen allfällige rechtliche Verpflichtungen aus dem Pakt abzusichern.
Pakt ist abzulehnen
Bereits mehrfach hat Zukunft CH in der Vergangenheit über diesen beabsichtigen Pakt kritisch berichtet und ihre ablehnende Haltung klar begründet. In ihrer letzten Stellungnahme an die APK-S vom 31. März 2023 legte Zukunft CH ausführlich dar, weshalb dieser abzulehnen ist:
Demnach widerspricht – entgegen dem Bundesrat in seiner Botschaft zum Pakt vom 3. Februar 2021 – dieser den Interessen der Schweiz (und auch der Herkunftsstaaten) diametral. Würde die Schweiz den Pakt annehmen, könnten sich die Gerichte, allen voran der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, bei der Auslegung der Grundrechte auf dessen Bestimmungen berufen. Dies würde den Weg zu einer verbindlichen und direkten Anwendung des Paktes ohne weitere Intervention der Schweizer Institutionen schaffen.
Zudem wird Migration im Pakt per se als eine „Quelle des Wohlstands“ bezeichnet. Die Probleme der Migration für die Ankunfts- und für die Herkunftsländer bleiben unbenannt. Diese wären z.B. die Erhöhung des politischen Drucks bei der Verteilung der Migranten, Verstoss gegen die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der einheimischen Arbeitnehmer und der „Brain-Drain-Effect“ in den Herkunftsländern. Darüber hinaus verpflichten sich die Pakt-Staaten, ihren Bürgern die Vorteile und Herausforderungen zu vermitteln, „um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen“.
Das gleicht einer Verpflichtung zur Indoktrination, zumal sich die Staaten auch noch dazu verpflichten, „Medienschaffende hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen“ aufzuklären und den Medien mit der „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung“ zu drohen, wenn sie die „Diskriminierung gegenüber Migranten“ fördern. Zu Recht weist deshalb der Integrationsforscher Stefan Luft daraufhin, dass hier das Tor zur Lenkung der öffentlichen Meinung geöffnet wird.
Kritische Aspekte der Migration ausgeblendet
Nach offizieller Verlautbarung hat der Pakt hingegen zum Ziel, Migration zu erleichtern und eine internationale Steuerung zu etablieren. Dabei soll formell anerkannt werden, dass Migration ein Wohlstandsfaktor ist, unabhängig davon, ob sie legal oder illegal ist. Zudem werden die problematischen Aspekte der Migration einfach ausgeblendet und die mittlerweile offenkundigen Zusammenhänge zwischen Migration und Gewalt wie fehlende Integration und steigende Kriminalität verschwiegen.
Damit wird zunehmend die innere Sicherheit aufs Spiel gesetzt und gefährdet. Ist diese bedroht, bricht ein wesentlicher Pfeiler für Wohlstand, sozialen Frieden und politische Stabilität weg.
Antrag der APK-S kommt in einer wichtigen Phase
Während der UNO-Migrationspakt weiterhin umkämpft bleibt, hat die EU ihren Migrationspakt angenommen, gegen den Willen Polens und Ungarns. Der EU-Migrationspakt stellt – wie der UNO-Migrationspakt – einen massiven Eingriff in die staatliche Souveränität dar. Er führt zu einer weiteren Schwächung der europäischen Identität und löst das grundlegende Problem der illegalen Einwanderung nach Europa in keinster Weise.
Der Antrag der APK-S, dem UNO-Migrationspakt nicht beizutreten, kommt deshalb gerade zu einem wichtigen Zeitpunkt. Jetzt werden grundlegende Fragen der europäischen Asyl- und Migrationspolitik diskutiert und entschieden. Es ist zu hoffen, dass der Antrag der APK-S im Ständerat Gehör findet.
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