Den Bundesbeamten in der Schweiz wird die Nutzung des Gendersternchens ab sofort verboten. Die Bundeskanzlei will Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich ausdrücklich nicht in den Schreiben des Bundes sehen. Aus Sicht der Bundeskanzlei sind typografische Mittel wie der Genderstern, Genderdoppelpunkt, der Gender-Gap und Gender-Mediopunkt nicht geeignet, diesem Anliegen gerecht zu werden: „Zum einen leisten sie nicht, was sie leisten sollten, und zum andern verursachen sie eine ganze Reihe von sprachlichen Problemen. Ausserdem sprechen auch sprachpolitische und rechtliche Gründe gegen die Verwendung dieser Mittel. In den Texten des Bundes werden der Genderstern und ähnliche Schreibweisen deshalb nicht verwendet, so die Bundeskanzlei in ihrer Mitteilung vom 15. Juni 2021.
Die Verwendung dieser Zeichen führe nicht nur zur Beeinträchtigung der Lesbarkeit, die Zeichen seien heute vorwiegend Ausdruck einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung, sie hätten „den Aspekt eines ‚Statements‛“. „Der Bund sollte mit seinen Texten keine solchen Statements abgeben, bevor die entsprechenden gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Diskussionen geführt und entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind“, erläutert die Bundeskanzlei.
Gegenwind kommt jedoch aus Zürich. Eine Fachstelle für Gleichstellung soll die Schüler der Stadt auf den Sternchen-Kurs bringen. Eine 30 Seiten lange Empfehlung für geschlechtergerechte Kommunikation in Schulen führt nicht nur Vokabular rund um geschlechtliche Identitäten auf, sondern gibt auch Tipps zur vermeintlich richtigen Sprache. Die Broschüre mündet in der Idee, gemeinsam mit den Schülern eine geschlechtergerechte Sprache im Unterricht zu verwenden und „Konsequenzen für die Nichteinhaltung“ festzulegen. „So ein Akt der Verbindlichkeit macht sich in der modernen Pädagogik immer gut“, bemerkt die NZZ in einem Beitrag vom 23. Juni 2021 süffisant.