Das Schweizer Bundesgericht hat am 17. Januar 2025 entschieden, dass die christliche Mädchenschule St. Katharina („Kathi“) in Wil SG in ihrer heutigen Form nicht weitergeführt werden darf. Die Grünen jubeln, doch das mit drei gegen zwei Stimmen gefällte Urteil löst auch harsche Kritik aus. Der Entscheid des Bundesgerichts zeigt, dass offensichtlich selbst die höchste Schweizer Gerichtsbarkeit von der woken Ideologie unterwandert ist.
Ein Kommentar von Regula Lehmann
Eigentlich wäre zu erwarten, dass in unserem Land diejenigen Schulen gefördert werden, die leistungswilligen Schülern ein inspirierendes Lernumfeld anbieten. Dass die Grünen es geschafft haben, dem äusserst erfolgreichen „Kathi“ den kantonalen Geldhahn zuzudrehen, ist bedenklich. In einer Zeit, in der die öffentliche Schule mit kaum lösbaren Problemen kämpft, eine Sekundarschule zu torpedieren, die seit zwei Jahrhunderten höchste Bildungsqualität anbietet, kann man nur als selbstzerstörerisch bezeichnen. Ganz offensichtlich geht es den Grünen nicht um ein hohes Bildungsniveau, sondern um einen Kulturkampf gegen christliche Institutionen. Damit brennen sie – bildlich gesprochen – zusammen mit der von ihnen so sehr abgelehnten Kirche jedoch auch gleich das ganze Dorf nieder.
Einebnen statt Vielfalt fördern
Mit ihrer Klage gegen das Kathi attackierten die Grünen nicht nur diese Schule, sondern auch die Bildungsvielfalt. Statt vielfältige Schulmodelle zu fördern, soll nach Wunsch der Grünen im Schulzimmer Einheitlichkeit vorherrschen. Jungen und Mädchen müssen nach diesem Dogma im selben Klassenzimmer unterrichtet werden. Ob ein geschlechtergetrenntes Modell ihnen besser entspricht oder nicht, scheint egal zu sein. Doch schafft man damit nicht vielmehr Einfalt statt Vielfalt?
In ihrem NZZ-Artikel vom 20. Januar 2025 schreibt Katharina Fontana, das Bundesgericht gehe bei der Geschlechterfrage weit über das hinaus, was notwendig sei. Das Urteil erkläre geschlechtergetrennten Unterricht generell für diskriminierend und verpflichte alle öffentlichen Schulen zur Koedukation. „Sicher, man kann den gemeinsamen Unterricht beider Geschlechter als die Normalität ansehen“, so Fontana. Doch offensichtliche bestünde bei den Wiler Schülerinnen ein Bedürfnis für dieses Modell. „Warum nimmt man den Mädchen die persönliche Freiheit, zu wählen? Was spricht dagegen, dass man ein ähnliches Schulangebot für Knaben schafft?“
Dagegen spricht tatsächlich nichts – ausser der grünen Idee, eine Schweiz ohne Christentum wäre eine bessere Schweiz. Was, wie Realität und Geschichte zeigen, nur als bedenkliche Fehlannahme bezeichnet werden kann.
Nicht wertneutral, sondern woke
Das Ziel, das die Grünen mit ihrer Klage gegen das Kathi verfolgen, dürfte nicht, wie viele dies möglicherweise annehmen, eine wertneutrale Schule sein. Man verbannt das Christentum nicht der Neutralität zuliebe aus dem Schulzimmer, sondern zugunsten der Regenbogen-Ideologie. Während die Kirchen zunehmend weniger Zugang zu den öffentlichen Schulen haben, erhalten Gruppierungen wie das Transgendernetzwerk Schweiz oder die „Milchjugend Schweiz“ immer häufiger Zutritt zu den Schulzimmern. Vertreter solcher und anderer „queerer“ Organisationen klären dann – als „externe Experten“ – die Schüler über „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ auf, oft fernab von Lehrplan und Wissenschaftlichkeit.
In der Regel wissen nicht einmal die Klassenlehrer im Detail, welche Inhalte diese Aktivisten den ihnen im Unterricht ausgelieferten Schülern vermitteln. Von den Eltern ganz zu schweigen, die dürfen schon dankbar sein, wenn sie überhaupt erfahren, welche fremden Personen ohne die Aufsicht des Lehrers Zeit mit ihren Kindern verbringen. Auf diese und andere Weise , wie beispielsweise durch den neuen Basler Transgender-Leitfaden, werden Elternrechte zunehmend ausgehebelt.
Mehr Föderalismus angebracht
Es wäre zu begrüssen, wenn die Urteile des Bundesgerichts sich stärker am Föderalismus orientieren und es den Kantonen überlassen würden, welche Schulen sie unterstützen wollen und welche nicht. Insbesondere angesichts der gegenwärtig maroden Situation des Schweizer Bildungssystems ist es komplett verfehlt, Schulen mit hoher Qualität durch unsinnige Auflagen zu gefährden. Es würde den höchsten Richtern gut anstehen, alles zu fördern, was mithilft, das Bildungsniveau in der Schweiz wieder zu erhöhen. Stattdessen setzen sie auf eine Gender-Gleichschaltung, deren Niedergang bereits abzusehen ist.