Der Bundesrat erachtet die Voraussetzungen für die Einführung eines dritten Geschlechts als nicht erfüllt, denn das Zwei-Geschlechter-Modell ist in der Gesellschaft noch immer stark verankert. In seinem Postulatsbericht vom 21. Dezember 2022 weist er u.a. auf den immensen Verwaltungsaufwand hin, den eine Änderung des binären Geschlechtermodells mit sich bringen würde.


Zwei von den Grünen und der SP im Jahr 2017 eingereichte Postulate (17.4121; 17.4185) forderten den Bundesrat auf, zu prüfen, ob das Schweizer Personenstandsregister geändert werden soll. Dass in der Schweiz Personen ab dem Zeitpunkt der Geburt im Personenstandsregister als „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden, ist den Postulantinnen ebenso ein Dorn im Auge wie die Tatsache, dass es nicht zulässig ist, den Eintrag offen zu lassen oder eine weitere Geschlechtskategorie zu wählen. Doch der Bundesrat sieht die Voraussetzungen für die geforderten Änderungen nicht als gegeben und erachtet den Aufwand als zu hoch. Nicht nur das Personenstandsregister und die Statistikerhebung, sondern auch die Bundesverfassung müssten nämlich neu ausgestaltet werden. Dies namentlich im Bereich der Militär- und Ersatzdienstpflicht, weil diese keine Regelung für Personen enthält, die keinen Geschlechtseintrag haben oder die sich mit einem anderen Geschlecht als dem männlichen oder weiblichen identifizieren. Aus Sicht des Bundesrats ist dieser immense Aufwand im Moment nicht angesagt.

Mehr zum Thema auch im Video des deutschen Psychiaters Dr. Christian Spaemann: „Gibt es eine Vielzahl von Geschlechtern?“