Unter dem Titel „Corona – Fakes und Fakten“ trafen sich am 6. und 7. April 2024 gut 250 Betroffene und Interessierte zum „1. CH-Symposium zum gesundheitspolitischen Rückblick und Ausblick“ in der Berner Eventfabrik. Einer der Redner war Ralph Studer, Jurist und Mitarbeiter von Zukunft CH. Thema seines Vortrags war „Revision des Epidemiengesetzes im Lichte der bisherigen Rechtspraxis und unter dem neuen WHO-Regime“.
Bereits im Jahr 2020 wurde die Revision des Schweizer Epidemiengesetzes eingeleitet. Im Jahr 2027 soll es in Kraft treten. Die Revision des Gesetzes soll die „Schweizer Bevölkerung künftig noch besser vor den Gefahren schützen (…), die mit übertragbaren Krankheiten, einschliesslich Pandemien und Epidemien (…) verbunden sind“. Studer untersuchte in seinem Vortrag implizite Annahmen, kritische Aspekte und Auslassungen des Gesetzesentwurfs.
Implizite Annahmen der Revision
Implizit wird die Corona-Pandemie in der Revision als grosse Krise der öffentlichen Gesundheit gesehen. Die ergriffenen Massnahmen seien notwendig, nützlich, wirksam und verhältnismässig gewesen. Zudem sei dies die einzig relevante Art und Weise, mit einer Pandemie umzugehen.
Zentral in der Revision ist die sog. „besondere Lage“. Sie liegt vor, wenn die WHO eine „gesundheitliche Notlage von besonderer Tragweite“ feststellt, die für die Schweiz eine „besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“ bedeutet. Letztere aber kann sogar schon erfüllt sein, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines Krankheitserregers erhöht ist. In Verbindung mit der verstärkten Kompetenz der WHO durch die neuen Verträge, die derzeit verhandelt werden, könnte dieser Begriff somit höchst problematisch werden.
Der Bundesrat erhält neue Befugnisse. Er kann beispielsweise die Kompetenz zur Anordnung von Massnahmen an sich ziehen und den Kantonen entziehen. Stellt der Bundesrat die besondere Lage fest, kann er selbst Massnahmen anordnen, Ärzte und Apotheker verpflichten, Impfungen durchzuführen und Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen für obligatorisch erklären.
Kritische Aspekte der Revision
Die Revision des Gesetzes fördert Impfungen, obwohl nach wie vor keine konsequente, schweizweite Erhebung von Gesundheitsschäden durch die Corona-mRNA-Impfung durchgeführt wurde.
Aus dem Grundsatz zur Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Behörden wird eine Verpflichtung zum „Contact Tracing“. Dadurch wird über kurz oder lang eine dauerhafte und lückenlose Datenerfassung aller in der Schweiz lebenden Personen möglich.
Der auch im neuen Pandemievertrag zu findende „One-Health“-Ansatz versucht, Mensch, Tier und Umwelt unter einen Hut zu bringen. Dieser Ansatz ist schwammig und kaum greifbar, kann aber weitreichende Konsequenzen haben.
Auslassungen der Revision
Die Revision behandelt hingegen nicht die Fehlerquote der PCR-Testmethode und deren Untauglichkeit für die Feststellung einer tatsächlichen Erkrankung. Auch Gesundheitsrisiken von flächendeckenden Corona-Massnahmen, insbesondere der mRNA-Injektionen, werden übergangen. Zudem fehlt weiterhin eine unabhängige Auswertung der Investitionen des BR in die Beschaffung der mRNA-Injektionen.
Den ganzen Vortrag von Ralph Studer können Sie hier nachhören:
Sie können die Protestkarte, auch in Verteilmengen, über das Bestellformular beziehen oder herunterladen: Protestkarte WHO-Verträge 2024 (Versand ins Ausland nur gegen Übernahme des Portos)