Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats RK-N verabschiedete am 8. April 2022 zwei Motionen zur Erleichterung der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Am 16. Oktober 2024 veröffentlichte der Dachverband Freikirchen Schweiz seine Vernehmlassungsantwort zur Vorlage. Freikirchen.ch lehnt die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab.
Die von der RK-N vorgeschlagene Änderung des Zivilgesetzbuches will gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption erleichtern. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beziehen sich auf Fälle, in denen Kinder durch private Samenspenden oder im Ausland erlaubte Fortpflanzungsmethoden wie Eizellenspenden oder Leihmutterschaft gezeugt wurden. Von der Änderung betroffen wären Kinder, die seit ihrer Geburt mit ihrem rechtlichen Elternteil und dessen Partner zusammenleben. Ziel der Vorstösse ist es, wie die Mehrheit der Rechtkommission argumentiert, diesen Kindern ab Geburt umfassenden rechtlichen Schutz zu bieten. Im Gegensatz dazu sieht Freikirchen Schweiz in der Vorlage schwerwiegende Nachteile für betroffene Kinder, Spenderinnen und Leihmütter.
Ausbeutung und hohe gesundheitliche Risiken
Freikirchen Schweiz weist darauf hin, dass Eizellenspenden und Leihmutterschaft in der Schweiz nach wie vor verboten sind. „Diese Praktiken, insbesondere wenn sie kommerziell betrieben werden, bergen das Risiko, dass Frauen in finanzieller Notlage ausgebeutet werden. Zudem sind gesundheitliche und psychische Risiken nicht auszuschliessen. Die hormonellen Behandlungen, die für die Eizellenspende erforderlich sind, können körperlich belastend sein. Bei der Leihmutterschaft kann die Trennung nach der Geburt sowohl für die Leihmutter als auch für das Kind emotional traumatisch sein, da oft eine starke Bindung zwischen ihnen entsteht.“ Weiter widersprechen diese Fortpflanzungsmethoden aus Sicht von Freikirchen.ch dem Kindeswohl, weil das in der Bundesverfassung (Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe g) verankerte Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Abstammung ist nicht vollumfänglich gewährleistet ist.
Kinder wollen bei ihren Eltern aufwachsen
Als weiteren Nachteil bezeichnet Freikirchen Schweiz den fehlenden Zugang betroffener Kinder zu ihren biologischen Eltern. Dass der fehlende Bezug zur eigenen Herkunftsfamilie die Identitätsbildung von Kindern stark beeinträchtigen kann, ist hinlänglich erforscht. Zudem gibt es bei allem Verständnis für den Kinderwunsch betroffener Paare kein Recht auf ein Kind. Freikirchen.ch warnt, „dass solche Methoden die Geburt eines Kindes in einen käuflichen Prozess verwandeln könnten. Kinder sollten nicht als „Ware” betrachtet werden, die bestellt und nach Wunsch gestaltet werden kann.“
Keine Kinder auf Bestellung
Zahlreiche Dokumentationen und Untersuchungen zu Eizellenspenden und Leihmutterschaft weisen in aller Deutlichkeit die ethischen Konflikte auf, welche diese Methoden mit sich bringen. Bereits sind Fälle bekannt, in denen Paare die Annahme ihres bestellten Kindes aufgrund genetischer Merkmale oder nicht erfüllter Erwartungen verweigerten. Auf diese Weise abgelehnte Kinder landen laut Berichten oft in Kinderheimen oder werden in Einzelfällen von ihren Leihmüttern oder ihren Betreuerinnen aufgenommen. Arme Staaten und in Armut lebende Frauen bezahlen in diesen Fällen den Preis für die Dekadenz reicher Paare mit Kinderwunsch.
Änderungsvorschlag sendet falsche Signale
Die Erleichterung der Stiefkindadoption sendet aus Sicht von Freikirchen Schweiz ein irreführendes Signal. „Sie lässt vermuten, dass die Umgehung in der Schweiz verbotener Praktiken – die die Rechte von Frauen missachten und die Würde der Kinder verletzen – in ausländischen Jurisdiktionen ohne Folgen bleibt und hierzulande unproblematisch akzeptiert wird.“ Als unterstützenswert erachtet der Verband hingegen das reguläre Adoptionsverfahren, welches das Kindeswohl ausreichend berücksichtigt. Auch die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Stiefkindadoption für Erwachsene befürwortet Freikirchen Schweiz, weil diese keine vergleichbaren ethischen Bedenken aufwerfen.
Die ganze Stellungnahme von Freikirchen Schweiz finden Sie hier.
Zukunft CH hat zum Thema Leihmutterschaft und Eizellenspende die Broschüre „Kind auf Bestellung? Fortpflanzungsmedizin zwischen Machbarkeit und Kindeswohl“ erstellt, die über das Bestellformular bezogen werden kann. (Bestellung aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)