Die Schweiz setzt sich entschlossen für den universellen Schutz der Menschenrechte ein. Die Aussenpolitische Strategie 2020-2023 des Bundesrates formuliert dazu Ziele und Prioritäten. Wie diese Vorgaben umgesetzt werden, wird in den Leitlinien Menschenrechte 2021–2024 des EDA aufgezeigt. Durch klare Prinzipien und konkrete Aktionsfelder sollen die Wirksamkeit und die Kohärenz der Schweiz bei der Förderung der Menschenrechte im Ausland gestärkt werden.
Wohlstand, Frieden und nachhaltige Entwicklung sind eng mit dem Respekt der Menschenrechte verbunden. Die Menschenrechte sind eine wichtige Säule eines internationalen Systems, das auf allgemein anerkannten Regeln basiert. Von einem solchen System profitiert auch die Schweiz als weltweit vernetztes, aber unabhängiges Land. Deshalb werden die Menschenrechte bei der Planung und Umsetzung der schweizerischen Aussenpolitik konsequent berücksichtigt.
Die Schweiz schenkt gestützt auf die Vorgaben der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 den Themen Meinungsäusserungsfreiheit, Todesstrafe, Folter und Minderheiten besondere Beachtung. Zudem wird in den Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 aufgezeigt, wie die Menschenrechte in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Wirtschaft sowie Nachhaltigkeit gefördert werden. Die neuen Leitlinien 2021-24 lösen die Strategie 2016-2019 des EDA ab und fügen sich in dieser Form in die Kaskade der aussenpolitischen Grundlagendokumente ein. An der Gewichtung der Thematik ändert sich nichts.
Um Wirkung zu erzielen, steht der Schweiz ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung, das sie bilateral und multilateral flexibel einsetzen kann. Dazu gehören Aktivitäten der schweizerischen Vertretungen im Ausland, Menschrechtsdialoge und Initiativen im Rahmen der UNO. Gemäss den Leitlinien soll zudem der Raum für neue Initiativen und innovative Partnerschaften mit Staaten, internationalen Organisationen, dem Privatsektor, der Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren noch stärker genutzt werden.
Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 3. Juni 2021.