Die Ampel-Koalition in Deutschland ist gescheitert, die Regierung von Olaf Scholz steht vor einem Scherbenhaufen. Am 23. Februar 2025 wird der neue Bundestag gewählt. Abgeordnete aus dem linken Parteienspektrum versuchen darum, Abtreibung nun noch im Eilverfahren zu legalisieren.
Von Ursula Baumgartner
Wann ist eine Frau schwanger? Ganz klar: Wenn in ihr ein Kind heranwächst. Nahezu alles, was eine Frau in dieser Phase tut, hat auch Einfluss auf das Kind. Insofern müssen bei allen Überlegungen, die sich um das Thema Schwangerschaft drehen, sowohl die Mutter als auch das Kind miteinbezogen werden.
Das scheint die Politiker, die im November 2024 den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ unterzeichnet haben, nicht zu interessieren. Nachdrücklich betonen sie darin lediglich, die derzeit in Deutschland geltende Abtreibungsregelung stelle „eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar“ und könne „ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen“.
Wer denkt an das eigentliche Opfer?
Das Kind, das bei der Abtreibung sein Leben lässt, kommt indes kein einziges Mal vor. Dass es dabei verhungert, dass es zerrissen oder verätzt wird, ist ihnen keiner Erwähnung wert. Das eigentliche Opfer wird schweigend übergangen, wie schon so oft, und geht nicht einmal als Kollateralschaden in die Gleichung ein – zumindest solange die Schwangerschaft ungewollt ist. Ist sie gewollt und durch Dritte bedroht, erinnert man sich plötzlich an die „Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Embryo/Fetus“. Das ist an Zynismus schwer zu überbieten.
Und als wäre all das noch nicht schlimm genug, wollen Abgeordnete wie Carmen Wegge (SPD) die Änderung des ihnen so verhassten Paragrafen 218 des deutschen Strafgesetzbuchs nun noch im Eilverfahren vor der Bundestagswahl durchdrücken. Dieser Paragraf bezeichnet Abtreibung als grundsätzlich rechtswidrig, unter gewissen Bedingungen bleibt sie jedoch straffrei.
Völlige Freigabe der Abtreibung gefordert
Das jedoch genügt den Unterzeichnern des Gesetzesentwurfs nicht. Sie wollen Abtreibung völlig aus dem Strafgesetzbuch streichen und für „grundsätzlich rechtmässig“ erklären. In völliger Verkennung der Tatsachen behaupten sie, dass Abtreibung bislang dort verankert war, habe ohnehin nur „dem Schutz der gewollten Schwangerschaft vor Übergriffen durch Dritte“ gedient, nicht etwa dem unbedingten Schutz des ungeborenen Kindes.
Auch die dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratung und Abtreibung soll entfallen. Viele Kinder verdanken ihr Leben genau diesen Tagen des Nachdenkens. Doch dies ist für die Unterzeichner offenbar kein Grund, diese Regelung für wertvoll zu erachten.
Des Weiteren fordert der Gesetzesentwurf, die Kosten müssten „regelmässig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen“ werden. So nötigt man alle Beitragszahler, an Abtreibungen mitzuwirken, ob sie es wollen oder nicht. Auf diese Weise erzwingt man die gewünschte „Akzeptanz eigenverantwortlicher Entscheidungen Schwangerer über die Schwangerschaft“.
Mit Tricks zum gewünschten Ergebnis
Solche tiefgreifenden und folgenschweren Änderungen bedürfen einer sorgfältigen Abwägung und sachlichen Diskussion. Doch dafür soll keine Zeit sein. Carmen Wegge (SPD), die federführend am Entwurf beteiligt war, erklärt ganz klar: „Wir könnten am 10. Februar die Beratungen im Ausschuss abschliessen, um es am 11. Februar im Plenum auf der Tagesordnung zu haben. (…) Es gibt noch ein, zwei andere kleine Tricks der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Ob wir die ziehen, weiss ich nicht. Ich wäre dafür, weil ich keine grossen Chancen sehe, in der nächsten Legislatur für das Thema eine Mehrheit zu bekommen.“
So soll das Leben tausender und abertausender ungeborener Kinder nun davon abhängen, welche „Tricks“ Politiker ausspielen. Dass es in einem Land, in dem das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ im Grundgesetz verankert ist, so weit kommen konnte, ist eine Schande.
Wehrt euch!
Auch die Organisation „PatriotPetition“ ist „um die Achtung des Menschenrechts auf Leben in höchster Sorge“. In einer Petition ruft sie die betreffenden Abgeordneten auf, „diesen dreisten Angriff auf das Leben“ zu verhindern, damit der Staat nicht zum „Unrechtsstaat“ werde.
Sie können die Petition hier unterzeichnen.
In der „Kleinen Argumentationshilfe für Lebensschützer“ stellt Zukunft CH häufig gehörte Unwahrheiten im Zusammenhang mit Abtreibung richtig. Sie können diesen Faltflyer über das Bestellformular beziehen (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos).