Die falsche Berichterstattung über den Tod einer werdenden Mutter im Jahr 2012 war laut der Lebensschützerin Niamh Ui Bhriain ausschlaggebend für den Ausgang des Abtreibungsreferendums vom 25. Mai 2018, mit dem Irland das grundsätzliche Abtreibungsverbot aus der Verfassung gestrichen hat.
Es sei den Medien gelungen, die Wähler von der irrigen Meinung zu überzeugen, dass der achte Zusatzartikel der Verfassung, der bisher das Lebensrecht Ungeborener schützte, für Frauen tödlich sein könne. Dies sagte Ui Bhriain am 6. August 2018 im Interview mit dem Online-Magazin Crux. Bei Befragungen von Wählern nach der Stimmabgabe sei dieses Argument häufig als ausschlaggebend genannt worden.
Viele Wähler hatten laut Ui Bhriain ihre Ansicht zur Abtreibung damals im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den tragischen Tod von Savita Halappanavar geändert. Die aus Indien stammende Zahnärztin war im Oktober 2012 in der 17. Schwangerschaftswoche an einer Blutvergiftung gestorben, die wegen medizinischer und organisatorischer Fehler im Krankenhaus Galway nicht rechtzeitig entdeckt worden war. Ui Bhriain zufolge hätten die Medien dann aber quasi unisono die Falschmeldung verbreitet, Halappanavar sei wegen des achten Verfassungszusatzes und der ihr verweigerten Abtreibung gestorben. Ohne diesen „Fake-News-Sturm“ wäre es laut Einschätzung von Ui Bhriain den Medien nicht gelungen, einen Stimmungsumschwung zugunsten der Abtreibung herbeizuführen.
Ui Bhriain, Gründerin der Pro Life-Organisation „Youth Defence“, liefert auch Hinweise, die ihre Einschätzung untermauern. Sie macht darauf aufmerksam, dass eine Suche auf der Internetseite von RTE, dem öffentlich-rechtlichen Senders der Republik Irland, für die Suchkombination „Savita, Abtreibung“ 19‘800 Ergebnisse liefert, während die Kombination „Savita, Blutvergiftung“ nur gerade einmal 66 und die Kombination „Savita, medizinischer Fehler“ 114 Treffer ergibt.
Auch die deutschsprachigen Medien übernahmen die Falschmeldung aus Irland bereitwillig. Am 16. November 2012 berichtete Welt Online: „Die Ärzte hatten der 31-Jährigen einen Schwangerschaftsabbruch verweigert, obwohl ihr Leben in Gefahr war.“ Das jahrzehntelange Ringen um Irlands Abtreibungsgesetzgebung habe nun ein Gesicht. Auch in der Vorberichterstattung zum Referendum waren die Lügen um den Tod von Savita erneut omnipräsent.
Anzumerken ist, dass die irische Gesetzgebung auch vor dem Referendum eine Abtreibung für den Fall nicht ausschloss, dass nach Einschätzung der Ärzte die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Frau in Gefahr bringt. Eine solche Gefährdung durch die Schwangerschaft war im Fall Halappanavar zu Recht verneint worden.