Die Motion 24.3485 von Ständerat Andrea Caroni will den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückbinden. Der EGMR steht schon seit Längerem für seine ausufernde Rechtsprechung in Kritik. Beanstandet wird, dass er seine Kompetenzen überschreitet und dadurch die Souveränität der Mitgliedstaaten des Europarats massiv beschränkt.
Auslöser für diesen parlamentarischen Vorstoss war das Urteil „KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz“ vom April 2024. Mitte März 2025 entscheidet der Nationalrat über die Motion 24.3485 „Der EGMR soll sich an seinen Kernaufgabe erinnern“.
Worum geht es?
Die Motion beauftragt den Bundesrat, zusammen mit den andern Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darauf hinzuwirken, dass sich der EGMR an seine Kernaufgabe erinnert. Namentlich soll der EGMR keine ideelle Verbandsbeschwerde zulassen (vgl. Art. 34 EMRK) und nicht mittels expansiver Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschränken (vgl. Präambel bzw. 15. Protokoll zur EMRK). Im Vordergrund als Massnahme steht die Aushandlung eines entsprechend verbindlichen (17.) Protokolls zur EMRK.
Kein Schutz gegen ausufernde Rechtsprechung
Dieser parlamentarische Vorstoss ist dringend nötig, da auf absehbare Zeit keine Änderung der expansiven Rechtsprechung des EGMR, die weit über einen vernünftigen Menschenrechtsschutz hinausgeht, zu erwarten ist. Statt sich auf den Schutz der zentralen menschenrechtlichen Garantien zu konzentrieren, sei es das erklärte Ziel des EGMR, die EMRK zeitgemäss und „progressiv“ für alle Mitgliedstaaten (so auch für die Schweiz) zu interpretieren und so das gesamteuropäische Recht „weiterzuentwickeln“. Dies gelte insbesondere für so heikle gesellschaftliche Themen wie Abtreibung, sexuelle Orientierung, Elternurlaub und Sterbehilfe. Zudem halte sich der EGMR auch in sozialen und finanziellen Fragen für zuständig, ebenso in Umweltangelegenheiten.
Diese Entwicklung beim Gerichtshof ist umso besorgniserregender, als es kein institutionelles Gegengewicht zu ihm gibt, kein Korrektiv gegen seine Entscheide. Hierzu sei nur auf das im Herbst 2024 ergangene Urteil gegen einen Drogendealer aus Bosnien verwiesen: Der EGMR entschied, dass das Schweizer Bundesgericht falsch geurteilt habe, als es diesen für fünf Jahre des Landes verwies. Damit sei der Mann – so der EGMR – in seinem Recht auf Familienleben verletzt worden. Die Schweiz muss dem Täter 10’000 Euro Genugtuung bezahlen.
Gravierende Folgen
Seit Längerem setzt sich auch Zukunft CH kritisch mit der EGMR-Rechtsprechung auseinander und dies vor allem in den Bereichen Geschlecht, Familie und Gesellschaft. So hat der Gerichtshof im Jahr 2002 die Selbstbestimmung als „wichtigen Grundsatz, der der Auslegung der Garantien des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) zugrunde liegt“, eingestuft. Nicht mehr das Leben nach der menschlichen Natur legitimiert die menschlichen Handlungen, sondern die Autonomie des Individuums ist die neue Quelle von Legitimation, losgelöst von jeglicher Ordnung und Moral. Die Ausweitung der Privatsphäre und als Folge eine Privatisierung der Moral führen dazu, dass öffentliche Normen, welche dem Schutz der Menschenwürde dienen, weiter zurückgedrängt werden.
Die Folge: Private Wünsche und Begehrlichkeiten aller Art relativieren die Rechtsordnung und bislang verbotene Handlungen – wie Abtreibung und Euthanasie – werden dem privaten Bereich zugeordnet und legalisiert. Entsprechende Verbote stehen deshalb in Gefahr, als unberechtigte Eingriffe ins Recht auf Privatleben des Einzelnen taxiert zu werden.
Zukunft CH befürwortet die Motion
In ihrer aktuellen Stellungnahme an den Nationalrat unterstützt Zukunft CH die Motion 24.3485 insbesondere aus den folgenden Gründen:
- Der EGMR überschritt in den letzten Jahren mehrfach die Grenzen der zulässigen Rechtsfortbildung.
- Statt des Schutzes fundamentaler Menschenrechte verfolgt der EGMR eine aktivistische Rechtsprechung. Er hat sich von seiner Kernaufgabe entfernt.
- Der EGMR fungiert faktisch als „Gesetzgeber“ und hebelt die Gewaltenteilung aus.
- Der EGMR setzt sich über die Souveränität der Mitgliedstaaten des Europarats hinweg.
Lesen Sie hier die entsprechende Stellungnahme von Zukunft CH:
Zukunft CH Stellungnahme an Nationalrat zur Motion Caroni 24.3485
Die Broschüre von Zukunft CH „Die Schweiz im Umbruch: Wie Freiheit und Verfassung umgewertet und verletzt werden“ legt die gegenwärtige Entwicklung der Menschenrechte ausführlicher dar. Zudem deckt sie Verfassungsbrüche der letzten Jahre und künftige Gefahren für unsere Freiheit und Verfassung auf. Bestellen Sie diese jetzt kostenfrei über das Bestellformular oder per Telefon unter +41 (0)52 268 65 00.