Die Revision des Entscheids des Bundesamtes für Sport, Fördergelder für christliche Jugendverbände zu streichen, ist begrüssenswert, ebenso der aufgenommene Dialog mit den Betroffenen. Strukturelle Verbesserungen sind immer denkbar. Aber ging es bei dieser Massnahme des Bundes wirklich nur darum?
Von Weihbischof Marian Eleganti, Schweizer Jugendbischof
Wie ist dieser Entscheid auf Seiten der Behörden wirklich zustande gekommen, und hält er kritischen Nachfragen stand? Erziehung und Herzensbildung sind nie weltanschaulich neutral. Sie sind immer eine Form von „Indoktrination“ im Sinn von „Belehrung“, „Aufklärung“, „Bildung“ und „Formung“ heranwachsender Menschen. Wir alle haben darüber zu wachen, dass dies in einer Weise geschieht, welche der Persönlichkeit, ihrer Freiheit, freien Meinungsbildung, ihrem Gewissen und seiner Würde förderlich ist (vgl. Präambel der „CCKJ“-Charta).
Erziehung soll ermöglichen, dass jeder junge Mensch „zu sich selbst erwacht“ und seine eigene Freiheit, Wahl und Verantwortung „aktivieren“ und „ausüben“ kann. Diesbezüglich kann er sich durch eigene Vernunfturteile und Freiheit auch von der eigenen Erziehung, Bildung und Sozialisation emanzipieren und abgrenzen und etwas Eigenes aus sich selbst machen. Aber eine voraussetzungslose Bildung und Erziehung gibt es nicht. Diesbezüglich sollte der Staat genau so kritisch seine eigenen Erziehungsprogramme und Akteure im Bildungswesen beurteilen, wie er dies in unserem konkreten Kontext zu tun gedenkt. Auch dort lauern die Fallen von Indoktrination statt Aufklärung und Bildung, von Manipulation statt Erziehung (vgl. Sexualerziehung). Übergänge zum behördlich verordneten „Gesinnungs- und Meinungsdiktat“ sind oft fliessend. Staat und Politik geraten so selbst in die Fallen, die sie im religiösen Bereich vermeiden wollen.
Quelle: Infoblatt des Bistums Chur