Die Organisation HLI-Schweiz hat bei den Statistiken über die Fortpflanzungsmedizin Unstimmigkeiten festgestellt. Nach den Zahlen des Bundesamtes für Statistik und der Organisation FIVNAT gab es 2012 Kliniken oder Praxen, die mehr als die gesetzlich erlaubten maximal drei Embryonen transferierten. Gemäss Art. 37 Abs. g sowie Art. 17 Abs. 1 des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) wird eine vorsätzliche Übertetung dieser Bestimmung mit Haft oder Busse bis 100’000 Franken bestraft. Die Verfolgung und die Beurteilung dieses Offizialdeliktes obliegt den Kantonen. HLI-Schweiz hat deshalb Ende April alle Kantonsärzte schriftlich aufgefordert, die Protokolle in den IVF-Kliniken von 2012 bis Ende April 2014 nachzuprüfen. HLI verlangt eine rasche und lückenlose Aufklärung durch die zuständigen kantonalen Behörden sowie die Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung der fehlbaren Kliniken.
http://www.presseportal.ch/de/pm/100012872/100755861/hli-schweiz-veranlasst-die-ueberpruefung-aller-ivf-kliniken-wegen-unstimmigkeiten-in-den