Eine algerische Muslimin darf in Frankreich nach verweigertem Handschlag nicht Französin werden. Dieses Urteil fällte laut französischen Medien am 19. April 2018 das höchste französische Verwaltungsgericht. Bereits im Juni 2016 sollte die mit einem Franzosen verheirateten Muslimin eingebürgert werden. Doch selbst am Tag ihrer Einbürgerung im Departement Isère hatte sie sich ausdrücklich geweigert, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker bei der Zeremonie die Hand zu geben. Ihre Weigerung begründete sie mit ihrer Religion. Das hatte harte Konsequenzen für sie. Die Regierung genehmigte ihr damals deswegen die französische Staatsbürgerschaft nicht. Dagegen war die Frau vor Gericht gegangen und hat nun vor der höchsten französischen Gerichtsinstanz verloren.
Zum Thema Handschlag zwischen Mann und Frau im Islam hat Zukunft CH ein Infoblatt erstellt. Download unter: www.zukunft-ch.ch/publikationen/download/