In Frankreich ist es künftig auch alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren erlaubt, sich künstlich befruchten zu lassen. So hat es das Oberhaus des französischen Parlaments am 4. Februar 2020 mit 153 zu 143 Stimmen entschieden. Bisher stand der medizinische Eingriff nur unfruchtbaren heterosexuellen Paaren offen – gegebenenfalls inklusive Inanspruchnahme von Samen- und Eizellspende. Die sogenannt „nicht therapeutische“ Anwendung der künstlichen Befruchtung (IVF) auf Paarkonstellationen, die prinzipiell unfruchtbar sind, dürfte die individuellen und gesellschaftlichen Folgen dieser problematischen Praxis weiter verschärfen.
IVF für Alleinstehende und Lesben zu öffnen, bedeutet in jedem Fall die Produktion von Kindern, die man gezielt und willentlich ihr ganzes Leben von ihren Vätern trennt, sowie von ihrer ganzen Verwandtschaft väterlicherseits. Sie werden ihren Vater, ihre Grosseltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen nie sehen, nie mit ihnen Zeit verbringen, nie ihre Liebe und Unterstützung erfahren können. Es gilt allerdings festzuhalten, dass auch die sogenannt „therapeutische“ IVF – ein übrigens irreführender Begriff, weil IVF die Unfruchtbarkeit nicht behebt, sondern umgeht – eine Trennung von einem biologischen Elternteil zur Folge haben kann; dann nämlich, wenn das Paar zur Fortpflanzung auf eine Samen- oder Eizellspende angewiesen ist.
In Spanien, Portugal, Irland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Schweden, Finnland und Dänemark ist die IVF für alle bereits gesetzlich verankert. In der Schweiz wird das Parlament ab Frühjahr 2020 darüber diskutieren, ob im Zuge der Einführung der „Ehe für alle“ lesbischen Paaren auch der Zugang zu Samenspende und künstlicher Befruchtung eröffnet werden soll. In der Schweiz sind Samenspenden und IVF für verheiratete unfruchtbare Paare erlaubt. Eispenden sind verboten.
Mehr zu den gesellschaftlichen Konsequenzen der IVF für Alleinstehende und lesbische Paare erfahren Sie im französischen Erklärvideo von „La Manif Pour Tous“ unter: