Nach Annahme in der nationalrätlichen und Ablehnung in der ständerätlichen Rechtskommission befasste sich der Nationalrat kürzlich mit der parlamentarischen Initiative (21.513 und weitere gleichlautende Vorstösse) „Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts müssen strafbar werden“. Diese wurde von NR Min Li Marti (SP) am 13. Dezember 2021 eingereicht. Mit 123 zu 65 Stimmen nahm der Nationalrat diesen Vorstoss an. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Wie bereits in den Stellungnahmen an die beiden parlamentarischen Rechtskommissionen (Zukunft CH berichtete bereits früher über dieses politische Geschäft) sprach sich Zukunft CH im Vorfeld zur Debatte im Nationalrat mit einer weiteren Stellungnahme erneut klar gegen diese Initiative aus.
Darin zeigt Zukunft CH auf, dass das Parlament im Jahr 2018 zu Recht entschieden hat, auf die Aufnahme des Begriffs „Geschlecht“ in Art. 261bis StGB zu verzichten. Seither sind keine Veränderungen eingetreten, die diesen Entscheid in Frage stellen. Vielmehr zeigen die vorliegenden Ausführungen, dass diese parlamentarische Initiative die falsche Richtung einschlägt. Sie gefährdet grundlegende, von der Verfassung geschützte Freiheitsrechte (insbesondere die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit), hebelt die Elternrechte aus und geht in wesentlichen Teilen zu Lasten unserer Kinder.
Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH hier: