Der Dachverband Freikirchen.ch spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort gegen die parlamentarische Initiative „Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice“ aus. Freikirchen.ch lehnt die vorgeschlagenen Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot entschieden ab, da diese dem Grundsatz des allgemeinen Sonntagsarbeitsverbots zuwiderlaufen.
Der Sonntag ist im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. „Mit dem Sonntag sind zentrale Werte verbunden, die sowohl gesellschaftlich als auch religiös von besonderer Bedeutung sind“, erklärt Peter Schneeberger, Präsident Dachverband Freikirchen.ch. Der Sonntag bietet der Gesellschaft einen gemeinsamen Tag des Durchatmens und der Erholung. Er strukturiert somit die Woche zwischen Arbeitstagen und Tagen, wo Freizeit, Sport, gemeinschaftliches und soziales Leben und Familienleben möglich sind. Nicht zuletzt ist auch für viele Menschen in der Schweiz der gemeinsame Besuch einer gottesdienstlichen Veranstaltung wichtig.
In den letzten Jahren wurden zunehmend Ausnahmen vom sonntäglichen Arbeitsverbot zugelassen. Bereits jetzt arbeiten über 15 Prozent der Erwerbstätigen regelmässig sonntags, und die Zahlen steigen gemäss BFS-Daten von 2023 weiter. Die vorliegende Änderung vermittelt ein falsches Signal und ignoriert den Schutzbedarf der Arbeitnehmer. Telearbeit am Sonntag entspricht keinem zwingenden gesellschaftlichen Bedürfnis.
Von Erschöpfung oder Burnout betroffen
Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen soll den Entwicklungen in der Arbeitswelt Rechnung getragen und flexiblere Rahmenbedingungen für Telearbeit geschaffen werden. Ziel ist, den Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum zu ermöglichen und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Freikirchen.ch begrüsst das Anliegen der Kommission, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Die Möglichkeit für arbeitende Eltern, ihre Zeit flexibler zu gestalten, damit sie ihrer Familie mehr Zeit widmen können, unterstützen wir.
Allerdings sind wir besorgt über die wachsende Zahl der Arbeitnehmer, die von Erschöpfung oder Burnout betroffen sind. Studien weisen darauf hin, dass die zunehmende Vermischung von Berufs- und Privatleben einer der Hauptfaktoren hierfür ist. Beispielsweise stellt die CSS-Gesundheitsstudie 2024 fest, dass nur noch ein Drittel der Befragten nie eine Burnout-Erfahrung gemacht hat. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stehen daher in der Pflicht, Massnahmen zu treffen, um dieses Risiko zu mindern.
Quelle: Medienmitteilung Freikirchen.ch