Mehr als ein Jahr ist vergangen, seitdem ein VW-Mitarbeiter Klage gegen Audi wegen dessen Gender-Leitfaden eingereicht hat. Nach mehreren Verzögerungen und Verlängerungen auf Audi-Seite ist es am Dienstag, den 14. Juni 2022, soweit: Vor dem Landgericht Ingolstadt soll sich klären, ob ein Mitarbeiter zur Nutzung einer vermeintlich gendergerechten Sprache genötigt werden kann.

Der Kläger sieht durch den Gender-Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt, so Focus Online. Audi hatte kurz vor der Klage Genderrichtlinien erlassen, die zum Beispiel neutrale Formulierungen („Führungskraft“ statt „Chef“) oder den sogenannten Gender-Gap vorsehen („Audianer_innen“ statt „Audianer“). Für die beiden Anwälte des Klägers ist das Verfahren auch eine Art Musterprozess: „Das ist eine Frage, die die Gesellschaft berührt“, sagte Rechtsanwalt Dirk Giesen.

Audi selbst will zu dem laufenden juristischen Verfahren keine konkrete inhaltliche Erklärung abgeben, schreibt Focus Online. Laut Audi-Sprecher Wolfgang Schmidt setze man sich generell für gegenseitigen Respekt und Wertschätzung ein, „die Verwendung gendersensibler Sprache bedeutet eine Kommunikation, die alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten wertschätzt und berücksichtigt.“

Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS), schrieb bei Twitter: „Gendern schafft keine Geschlechtergerechtigkeit. Es ist eine Nebelkerze, die echte Probleme verschleiert; Gender-Befürworter haben hier eine kleine Wohlfühloase, in der sie bequem rumpfuschen können, ohne sich die Hände schmutzig machen zu müssen.“ Bei dem Termin am Dienstag soll zunächst versucht werden, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen, so ein Gerichts-Sprecher. Sollte das nicht gelingen, werde anschliessend gleich die Hauptverhandlung beginnen. Wann es ein Urteil gibt, ist unklar.

Quellen: VDS vom 11. Juni 2022, focus.de, twitter.com