Am 25. September 2025 sprach sich der Nationalrat mit knapper Mehrheit von 98:93 Stimmen (bei einer Enthaltung) für die Individualbesteuerung aus. Anfang März 2025 wird der Ständerat als Zweitrat über diese umkämpfte Vorlage entscheiden. Zukunft CH hat ihre Sichtweise dazu in einer Stellungnahme an den Ständerat dargelegt.
Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung eines Ehepaares hin zu einer individuellen Besteuerung erfolgen. Damit will der Bundesrat die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigen. Auch wenn diese Absicht durchaus richtig ist, ist die Vorlage jedoch inhaltlich unausgewogen. Zudem schafft sie neue Steuerungerechtigkeiten.
Zukunft CH legt die Gründe dar
Dass dieses parlamentarische Geschäft so umstritten ist, liegt insbesondere an den unterschiedlichen Menschen-, Familien- und Gesellschaftsbilder, die hier aufeinanderprallen. In einer Stellungnahme an den Ständerat lehnt Zukunft CH die geplante Individualbesteuerung insbesondere aus folgenden Gründen ab:
- Die Individualbesteuerung schafft neu eine massive Ungleichbehandlung zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren.
- Sie führt zur Beseitigung bewährter kantonaler Steuersysteme sowie zu einem erheblichen Ausbau der personellen und finanziellen Ressourcen bei den Veranlagungsbehörden.
- Die Vorlage ist verfassungswidrig. Der Zweck heiligt hier nicht die Mittel. Verletzt eine Vorlage die Bundesverfassung, ist sie entsprechend verfassungskonform anzupassen.
Verfassungsverletzungen werden ausgeblendet
Auffällig ist, dass ein zentraler Aspekt dieser Vorlage in den Debatten kaum Widerhall findet: Mit der geplanten Individualbesteuerung verstösst der Bundesrat in zweifacher Hinsicht gegen die Schweizer Bundesverfassung (BV): Erstens verletzt er den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV). Zweitens schafft er die Ehe im Steuerrecht faktisch ab und missachtet damit auch den besonderen grundrechtlichen Schutz der Ehe, wie er in Art. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 14 BV („Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“) garantiert ist.
Die ganze Stellungnahme können Sie hier nachlesen: Zukunft CH Stellungnahme zur Individualbesteuerung 24.026