Der Widerspruch könnte grösser kaum sein: Unternimmt die moderne Medizin alles, um Frühchen zu retten, werden unzählige Kinder, welche sich im fast gleichen Stadium befinden, abgetrieben. Wird anhand von Untersuchungen vermutet, dass eine Behinderung vorhanden ist, sind Abtreibungen auch über die zwölfte Woche hinaus erlaubt. Wird dann noch etwas abgewartet bis zur Abtreibung, ist das Kind nahezu lebensfähig.
Bei Babys, die als Wunschkind vier Monate zu früh zur Welt kommen, wird noch auf lebenserhaltende Massnahmen verzichtet. Bei dreieinhalb Monaten zu früh (24. bis 25. Woche) wird in der Schweiz mit den Eltern zusammen entschieden, ob lebenserhaltende Massnahmen sinnvoll sind bei der jeweiligen voraussichtlichen Prognose. In anderen Ländern gilt in dieser Zeit bereits die Pflicht, alles Mögliche zu unternehmen, um das Kind am Leben zu erhalten. Doch auch bei uns wird spätestens bei Babys, welche gut drei Monate zu früh kommen, alles getan, um das Leben des Kindes zu retten: künstliche Beatmung, Kreislaufunterstützung, Flüssigkeits- und Zuckerzufuhr, je nach Situation Magensonde und Operationen. Das Baby liegt im Inkubator und wird ständig überwacht. Es bleibt meist bis zu seinem regulären Geburtstermin im Spital.