Die vom Bundesamt für Justiz (BJ) geplante Gesetzesänderung zum vereinfachten Geschlechtswechsel im Personenstandsregister geht, insbesondere was Kinder und Jugendliche angeht, entschieden zu weit. Dennoch wird sie von der Transsexuellen-Lobby als Rückschritt kritisiert.
Von Dominik Lusser
Für „Transgender Network Switzerland“ (TGNS) geht der Gesetzesentwurf, mit dem der Bundesrat die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister ohne Voraussetzungen möglich machen will, zu wenig weit. Die Transgender-Interessensgruppe behauptet gar, die Reform stelle für urteilsfähige minderjährige Transsexuelle einen Rückschritt dar.
In seiner Vernehmlassungsantwort fordert TGNS, urteilsfähige minderjährige Transsexuelle müssten, gleich wie heute, die Änderungen selbständig beantragen können. Nach dem Willen des Bundesrates bräuchten sie dafür zukünftig aber die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung (d.h. meistens der Eltern). Ein Blick in das umstrittene Reformprojekt erweist die von TGNS behauptete Verschärfung der Praxis allerdings als falsch.
Grundsätzlich definiert das Schweizer Recht heute keine klaren Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister beantragen zu können. Das Bundesgericht führt dazu in einem Entscheid von 1993 lediglich aus, dass der Geschlechtswechsel irreversibel sein müsse und aus Gründen der Rechtssicherheit nicht allein dem Empfinden der transsexuellen Person überlassen werden könne. Das Bundesgericht lässt aber offen, was als irreversibler Geschlechtswechsel anzusehen ist.
Erfundener „Rückschritt“
Die geplante Reform will nun aber genau diesen Grundsatz, den Geschlechtswechsel nicht allein dem Empfinden des Gesuchstellers zu überlassen, umkehren. Alle Personen – also auch schon Kinder –, die sich im eigenen Körper nicht wohl fühlen, sollen künftig allein nach subjektivem Ermessen ihr Geschlecht im Personenstandsregister ohne jede objektive Auflage ändern können. Verlangt wird nicht einmal mehr eine psychiatrische Diagnose. Eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten soll genügen. Und dies ist zunächst einmal, auch für Minderjährige, ein fataler „Fortschritt“ im Sinne der Trans-Ideologie.
Aber TGNS will natürlich das Maximum aus der Reform herausholen und unterstellt zu diesem Zweck dem Bundesrat, mit der Reform Transmenschen nicht besser, sondern in manchen Punkten gar schlechter zu stellen. Zwar gibt es, und dies dürfte der Hintergrund der Überlegung von TGNS sein, einen Entscheid des Regionalgerichts Berner Oberland, das am 23. August 2017 im Falle eines 14-jährigen Jungen entschied, er könne in eigenem Namen ein Gesuch auf Änderung des amtlichen Geschlechts stellen. Das Gericht stützte sich hierfür allerdings auf einen psychiatrischen Nachweis der Urteilsfähigkeit der gesuchstellenden Person sowie auf eine vom Inselspital Bern ausgestellte Diagnose Genderdysphorie (Geschlechtsidentitätsstörung). Soweit die bisherige Praxis.
Geht es nach dem Willen des Bundesrats, stehen einem „transidenten“ Minderjährigen künftig folgende Möglichkeiten offen: Er kann, sofern die Eltern zustimmen, ebenfalls durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten sein Geschlecht im Personenstandsregister ändern lassen. Nur falls die Eltern dagegen sind, muss er – wie bisher üblich – für den Geschlechtswechsel vor Gericht klagen. Ist der Minderjährige nicht urteilsfähig, vertritt laut den Reformplänen des BJ die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB seine „Interessen“ vor Gericht, was – nebenbei bemerkt – ein massiver Angriff auf Elternrechte darstellt.
Bedenkt man also, dass ein Minderjähriger nach den heute gängigen Verfahren – wie Erwachsene übrigens auch – für eine Geschlechtsänderung sowieso immer klagen muss, erweist sich der von TGNS behauptete Rückschritt schlicht und einfach als erfunden.
„Transkind“ – ein fluides Phänomen
Warum die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform – gerade im Hinblick auf sogenannte „Transkinder“ – aber so oder so viel zu weit geht, liegt u.a. daran, dass die Wissenschaft bis heute schlicht nicht in der Lage ist, vorauszusagen, wie sich ein Kind, das sein angeborenes Geschlecht nicht annehmen kann, entwickeln wird.
Allerdings zeigen die wenigen verfügbaren Studien, dass von einer Geschlechtsidentitätsstörung betroffene Kinder im Erwachsenenalter nur noch in maximal 20 Prozent der Fälle transsexuell empfinden. Michelle A. Cretella, Präsidentin des „American College of Pediatricians“, hielt 2016 in einem Fachartikel fest: „Experten beider Lager in der Debatte über die hormonelle Pubertätsunterdrückung stimmen darin überein, dass 80 bis 95 Prozent der Kinder mit Geschlechtsdysphorie bis zur späten Adoleszenz ihr biologisches Geschlecht annehmen und emotionales Wohlbefinden erreichen.“ Und die NZZ schrieb im Juni 2017: „Gemäss den wenigen durchgeführten Studien empfinden sich nur 15 bis 20 Prozent der Kinder mit einem gestörten Geschlechtsempfinden auch im Erwachsenenleben noch als Transgender.“
Einerseits kann also niemand vorhersagen, wie sich ein betroffenes Kind entwickeln wird. Anderseits machen Forscher darauf aufmerksam, dass der Umgang mit sogenannten „Transkindern“ erheblichen Einfluss auf deren weitere Entwicklung haben dürfte, weswegen bei allen Massnahmen äusserste Vorsicht geboten ist. Der Kieler Sexualmediziner Hartmut Bosinski erklärte im August 2016 gegenüber dem Deutschlandfunk: „Es ist in der Tat wichtig für das weitere Schicksal des Kindes, festzustellen, dass 80 Prozent der Kinder mit dem Vollbild der Geschlechtsidentitätsstörung im Kindesalter nach der Pubertät dieses Problem nicht mehr haben. (…) Bisher kann die Forschung keine gesicherten Aussagen darüber liefern, wie ein betroffenes Kind sich nach der Diagnose ins Erwachsenenleben hinein weiterentwickeln wird.“
Förderung psychischer Störungen?
Dass Wiederholungen Auswirkungen haben auf die Struktur und Funktion des menschlichen Gehirns, ist gut bekannt. Das als Neuroplastizität bekannte Phänomen meint, dass es bei einem Kind, das darin bestärkt wird, sich als das entgegengesetzte Geschlecht auszugeben und entsprechend zu denken und zu handeln, weniger wahrscheinlich ist, dass es diesen Kurs später im Leben korrigiert. Der Psychiater Paul R. McHugh, einer der weltweit führender Kenner der Thematik, hielt 2017 in einem Gutachten zu Händen des US-Supreme Court fest: „Wenn z.B. ein Junge sich wiederholt wie ein Mädchen verhält, wird sich sein Gehirn wahrscheinlich so entwickeln, dass eine mögliche Übereinstimmung mit seinem biologischen Geschlecht weniger wahrscheinlich wird.“
Offensichtlich besteht also die Gefahr, dass genderdysphorische Kinder, die ihr wahres Geschlecht ansonsten gut annehmen könnten, durch falsche Massnahmen eben daran gehindert werden. Dazu darf das Schweizer Gesetz keine Hand bieten.
Der Gesetzgeber könnte sonst auf unheilvolle Weise dazu beitragen, dass sich die Änderung des Geschlechts unter psychisch instabilen Minderjährigen zu einem nur mehr schwer kontrollierbaren Modetrend entwickelt, wie dies in England bereits heute der Fall zu sein scheint. Der nationale „Gender Identity Development Service (GIDS)“ in London wird mit Fällen von Kindern, die in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert sind, geradezu überschwemmt. Wie „The Sunday Times“ im Januar 2018 berichtete, hat die Zahl zwischen 2009 und 2017 von 97 auf über 2’000 Fälle zugenommen. In der Schweiz ist das Ausmass zwar noch nicht so alarmierend. Aber die Zahl der Kinder, die sich für die „Sprechstunde Geschlechtsidentität“ bei der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich melden, hat sich laut Bericht des St. Galler Tagblatts seit 2009 ebenfalls vervielfacht.
Bernadette Wren, leitende Psychologin beim GIDS, kritisiert laut „The Sunday Times“, dass Kinder, die ihr angeborenes Geschlecht in Frage stellten, an Schulen vorschnell in ihren transidenten Gefühlen und entsprechendem Verhalten bestärkt werden. Ebenso warnt sie davor, dass künftige Generationen den gegenwärtigen Umgang mit „Transkindern“ verurteilen könnten. Denn: Manche Jugendliche könnten ihre Entscheidung, das Geschlecht zu ändern, später bereuen. Doch bis dahin könnte bereits ein irreparabler Schaden eingetreten sein. Wie man weiss, sind spätestens mit der Einnahme gegengeschlechtlicher Hormone, die in der Regel auf die hormonelle Pubertätsunterdrückung folgt, auch Risiken wie der irreversible Verlust der Fruchtbarkeit verbunden.
Dies alles sollte auch dem Bundesamt für Justiz zu denken geben.
Weitere Infos zur Gesetzesreform in der Vernehmlassungsantwort von Zukunft CH.
Weitere Infos zum Thema „Transkinder“ im Artikel: „Transkinder“? – Ein fataler Irrtum