Die Arabische Liga betrachtet die pro-iranische libanesische Schiitenpartei Hisbollah (Partei Allahs) jetzt nicht mehr als Terrororganisation. Dies gab der stellvertretender Generalsekretär Hossam Saki in einer Erklärung gegenüber dem ägyptischen Fernsehsender „Al Qahera News“ am 29. Juni 2024 nach einem Besuch in der libanesischen Hauptstadt Beirut bekannt.
Dieser Schritt erfolgt in einer angespannten Zeit, in der die Wahrscheinlichkeit eines offenen Krieges zwischen der Hisbollah und Israel zunimmt. Die Entscheidung spiegelt eine geänderte geopolitische Situation wider.
Im Jahr 2016 stimmte die Arabische Liga, bestehend aus 22 arabischen Staaten, dem Antrag der Vereinigten Arabischen Emirate zu, die Hisbollah als „Terrororganisation“ zu klassifizieren. Trotz der aktuellen Veränderung behalten einige Mitgliedsstaaten der Liga, darunter Saudi-Arabien, weiterhin ihre eigene Einstufung der Hisbollah als Terrororganisation bei.
Hisbollah bleibt eine Gefahr
In der EU gilt nur die offizielle Einstufung des Militärarms der Hisbollah als Terrororganisation, was international umstritten ist. Grossbritannien, die Vereinigten Staaten und Kanada haben die Hisbollah bereits gesamthaft verboten. Nur fünf EU-Mitglieder haben dies ebenfalls getan und die Hisbollah als Terrororganisation aufgeführt: Litauen, Estland, Niederlande, die Tschechische Republik und Deutschland.
In der Schweiz hat der Bundesrat in der Sommersession 2020 zwei Postulate (20.3650 und 20.3824) zum Betätigungsverbot der Hisbollah angenommen. Die politische Ausrichtung der Schweiz auf die Vereinten Nationen, die die Hisbollah nicht als Terrororganisation führen, macht die Umsetzung jedoch unsicher. In Erfüllung der beiden Postulate sieht der Bundesrat in seinem Bericht keine „zusätzlichen Massnahmen gegen die Hisbollah als Organisation“ vor.
Dies ist unverständlich. Die Terrorgruppe aus dem Libanon stellt eine Bedrohung für den Nahen Osten, für Europa und damit auch für die Schweiz dar. Daher wäre ein europaweites Verbot der Hisbollah – inklusive Schweiz – mehr als erforderlich.
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