Zukunft CH appellierte am 23. Januar 2023 an die Rechtskommission des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative „Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache“ keine Folge zu leisten. Nun entschied sich die Rechtskommission am 2. Februar 2023 für eine Ablehnung des von Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne) eingereichten Vorstosses.
Die Stellungnahme von Zukunft CH ist auf offene Ohren gestossen: Die Rechtskommission des Nationalrats hat die Initiative von Porchet abgelehnt. Abtreibung bleibt somit im Strafgesetzbuch verankert und wird nicht zur Frage der Gesundheit umfunktioniert. In den Augen der Kommission besteht kein Handlungsbedarf, zumal es in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Zusammenhang mit einer Abtreibung keine strafrechtliche Verfolgung mehr gab. Die Kommission stimmte mit 14 zu elf Stimmen gegen den Vorstoss von Nationalrätin Porchet.
Die Initiative verlangte den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und in einem Spezialgesetz zu verankern. Die Initiative beklagte, dass nach derzeit geltendem Recht ein Schwangerschaftsabbruch eine strafrechtliche Angelegenheit ist und erst in zweiter Linie eine gesundheitliche Entscheidung, die von der betroffenen Frau gemeinsam mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin getroffen wird. Zukunft CH gab in ihrer Stellungnahme zu bedenken, dass die von der Grünen Fraktion kritisierte Reihenfolge nicht nur juristisch, sondern auch medizinisch berechtigt ist und es daher keinerlei Reform der Gesetzgebung in die von Porchet eingeschlagene Richtung bedarf.
Auch wenn die Durchführung einer Abtreibung immer durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgen muss, bedeute dies nicht, dass es sich hierbei um einen gesundheitlichen Eingriff handelt. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, stellt Zukunft CH in der Stellungnahme klar. Darum kann auch die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft nicht als „Frage der Gesundheit“ behandelt werden. Im Gegenteil: Gerade eine chirurgisch durchgeführte Abtreibung birgt das Risiko von Blutungen, Infektionen sowie von Verletzungen von Muttermund und Gebärmutter in sich.
Eine solche Initiative, die sich mit dem Thema Abtreibung auseinandersetzt, das ungeborene Kind jedoch nicht einmal in die Überlegung mit einbezieht, betrachtet nicht das gesamte Bild. Die Hälfte der Faktoren der „Gleichung“, das Kind, fehlt. Es ist geradezu fatal, von „Gesundheit“ zu sprechen, wenn der Ausgang nicht nur gesundheitsschädigend, sondern schlichtweg tödlich für das betroffene Kind endet.