Wie ist es um die Religionsfreiheit im Islam bestellt? Im Zentrum steht bei diesem Thema die sogenannte „Apostasie“, der Abfall vom Glauben. Im Arabischen wird Apostasie mit „ridda“ (Abfall) oder „irtidād“ (Rückzug, Abwendung) beschrieben. Apostasie kann sich entweder explizit z.B. durch die Konvertierung zu einer anderen Religion oder implizit durch das Leugnen elementarer islamischer Glaubensgrundsätze äussern. Der islamische Gelehrte Ibn Taimiyya (1263–1328) sagte: „Wenn der Mensch [der Muslim] das Verbotene, über das es Einigkeit gibt, für erlaubt erklärt, oder das Erlaubte, über das es Einigkeit gibt, für verboten erklärt, oder die Gesetzgebung austauscht, über die es Einigkeit gibt, dann ist er ein Kafir [Ungläubiger], ein Murtad [Apostat] mit Übereinstimmung der Rechtsgelehrten.“ Religionsfreiheit? Fehlanzeige.
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