Die Bundesverfassung der Schweiz garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die auch die weltanschauliche Neutralität der Öffentlichkeit umfasst (Art. 15 BV). In diesem Kontext sorgt das Kopftuch bei Musliminnen, speziell bei Minderjährigen, immer wieder für Diskussionen. Jedoch stellt dieses nicht nur ein Kleidungsstück, sondern vielerorts im Islam zugleich eine Manifestierung der Ungleichheit von Mann und Frau dar (vgl. Sure 2:228). Das Kopftuchtragen bei Mädchen im öffentlichen Raum sollte daher aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Zudem darf das Thema nicht losgelöst vom System Islam diskutiert werden. Alle Kinder in der Schweiz haben das Recht, in Freiheit aufzuwachsen, damit sie sich gesund entfalten können. Der Staat hat dabei eine Schutzpflicht. Minderjährigen muss eine Entwicklung zur Selbstbestimmtheit und zur Akzeptanz der freiheitlichen schweizerischen Werte zu ermöglicht werden. Somit ist ein Kopftuchverbot in Schulen und Kindergärten gerechtfertigt. Die Frage ist: Ist ein Kopftuchverbot für Minderjährige ein Eingriff in die Religionsfreiheit und Erziehung der Eltern?
Download des Infoblatts unter: www.zukunft-ch.ch