In den Gebieten des „Islamischen Staates“ (IS)wurden bereits zehntausende Christen, Jesiden und Angehörige anderer Minderheiten getötet. Hundertausende Menschen haben ihre Heimat verlassen. Die Gewaltverbrechen des „Islamischen Staates“ richten sich hauptsächlich gegen Zivilisten anderer Glaubensrichtungen, wie Christen, Jesiden und andere. Deren Einrichtungen und Häuser werden zerstört und die Menschen vertrieben oder ermordet. Das knapp 2000 Jahre alte Christentum in den vom „Islamischen Staat“ kontrollierten Gebieten wurde und wird vernichtet. Auf CitizenGo wurde deshalb Anfang Jahr eine Petition gestartet, die bereits über 100‘000 Menschen unterschrieben haben.
Vor dem zweiten Golfkrieg Anfang der 1990er-Jahre waren noch gut 10 Prozent der Einwohner des Irak Christen. Momentan dürfte ihr Anteil unter 2 Prozent liegen. In Syrien hat sich die Zahl der Christen seit 2011 von 1,3 Millionen auf heute 500.000 verringert. In der Millionenmetropole Mossul gibt es seit Juni 2014 keine Christen mehr. Die meisten sind in benachbarte Kurdengebiete geflohen oder wurden von islamistischen Kämpfern auf teilweise grausamste Art und Weise ermordet. Im Gebiet um die Stadt Sindschar geschahen grausame Massaker an der jesidischen Bevölkerung. Insgesamt wurden bereits mehrere tausend Frauen und Mädchen vom „Islamischen Staat“ geraubt und zu Sexsklavinnen gemacht.

CitizenGo ruft auf: „Wir dürfen uns durch unser Schweigen nicht zu Komplizen dieser himmelschreienden Verbrechen machen. Wir müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass die Verantwortlichen in EU und UNO den stattfindenden Völkermord an den Minderheiten endlich auch als Völkermord verurteilen! Mit Ihrer Unterzeichnung erreicht Ihre Nachricht die Chefs der acht Fraktionen im EU-Parlament sowie zuständige Akteure bei den Vereinten Nationen.“

Das „Verbrechen des Völkermordes“ ist im Völkerrecht sehr eindeutig definiert: Völkermord ist „eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Dazu zählt auch „die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, die Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden oder vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“. Die Absicht, ausschliesslich konkret ausgewählte Gruppen zu vernichten, unterscheidet den „Völkermord“ vom „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ oder dem „systematischen Massenmord“. „Völkermord“ ist ein international anerkannter juristischer Begriff. Resolutionen, die die Verbrechen des IS eindeutig als „Völkermord“ verurteilen, erleichtern in Zukunft Klagen gegen die Verantwortlichen vor verschiedenen Gerichten, wie beispielsweise dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Nach dem Völkerrecht sind nicht nur jene verantwortlich, die den Völkermord direkt verüben, sondern auch jene, die „Verschwörung zur Begehung von Völkermord“, „unmittelbare und öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord“, „Versuch, Völkermord zu begehen“, sowie die „Teilnahme am Völkermord“ fördern oder dulden. Deswegen ist jede Person, jeder Staat und jede Organisation ortsunabhängig strafrechtlich zu verfolgen, sobald sie öffentlich diese Verbrechen gutheissen, unterstützen und sich so auch des Komplizentums schuldig machen. (siehe „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ und „Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs“)

Das Stattfinden und Feststellen eines Völkermordes verpflichtet die Staaten, Organisationen und die „Internationale Gemeinschaft“, Gegenmassnahmen zu setzen und so Völkermorde – soweit möglich – zu verhindern und bedrohte und angegriffene Minderheiten zu schützen sowie die Verantwortlichen vor Gerichtshöfen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Feststellung, dass ein Völkermord stattfindet, ist demnach Voraussetzung, dass Staaten und die „Internationale Gemeinschaft“ überhaupt Massnahmen gegen einen stattfindenden Völkermord setzen. Einige Regierungen und Parlamente, wie beispielsweise Litauen, haben die Verbrechen des „Islamischen Staates“ bereits als Völkermord verurteilt. Es ist nun für EU und UNO dringend an der Zeit, die Gräuel des IS eindeutig als das zu verurteilen, was sie sind, nämlich Völkermord.

Das EU-Parlament hat inzwischen am 4. Februar 2016 den Entschliessungsantrag „Systematic mass murder of religious minorities by ISIS“ angenommen. Wörtlich heisst es in der Resolution: “…der IS begeht Völkermord an Christen, Jesiden und anderen religiösen und ethnischen Minderheiten…” Auf internationalem Parkett kommt dieser Beschluss einem starken Appell für Aktionen, die die Verbrechen des IS stoppen, gleich.

Ein erster Schritt wurde also bereits erreicht, auch dank der Petition. Die Unterschriftensammlung geht aber noch weiter. Denn auch der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen soll die Verbrechen des IS endlich als das verurteilt, was sie sind: nämlich Völkermord. Daran wird CitizenGo gemeinsam mit dem ECLJ (European Center for Law and Justice), das bei der UNO, diplomatischen Missionen und anderen internationalen Akteuren anerkannten Berater-Status geniesst, weiter arbeiten. Helfen Sie jetzt mit Ihrer Unterschrift!

http://www.citizengo.org/de/pr/32650-uno-und-eu-sollen-endlich-voelkermord-minderheiten-verurteilen?tc=ty&tcid=19620623