Am 23. Januar 2017 berät die Rechtskommission des Ständerats über die umstrittene Istanbul-Konvention, die der Bundesrat am 2. Dezember 2016 zur Ratifizierung freigegeben hat. Das „Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“, wie die Istanbul-Konvention offiziell heisst, kaschiert unter einem ehrenwerten Anliegen eine radikale Gender-Agenda.
Ein Blick in die Konvention zeigt, dass der Vertrag weit über sein vordergründiges Ziel hinausschiesst. Wir haben es mit einer systematischen und radikalen Kodifizierung der Gender-Ideologie zu. Der Konvention liegt nicht der Gewaltbegriff des Alltagsverstandes, sondern derjenige des radikalen Feminismus zugrunde. Es ist der ideologische Wille sichtbar, alle Geschlechtsunterschiede zu machtbestimmten gesellschaftlichen Konstruktionen zu erklären, die es als Diskriminierungen und Formen von Gewalt gegen Frauen zu beseitigen gilt.
Dabei ist es hinlänglich belegt, dass sich tendenziell unterschiedliche Vorlieben von Männern und Frauen mit zunehmendem Wohlstand (und der damit verbundenen Zunahme an Wahlmöglichkeiten) sogar besonders deutlicher ausprägen können. Dies ist z.B. in der Schweiz der Fall, wo zwar die Erwerbsquote der Frauen im europäischen Vergleich eine der höchsten, die Vollzeitberufstätigkeit insbesondere von Müttern hingegen eher niedrig ist. Sehr unterschiedliche Vorlieben bei der Berufswahl zeigen sich sogar im ebenfalls wohlhabenden Norwegen, obwohl dort das Volk zeit Jahrzenten im Sinner der Gender-Ideologie umerzogen wird. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention kann also leicht freiheitsfeindliche Züge annehmen, wie besonders die Massnahmen in den Artikeln 12-14 zeigen.
Geradezu totalitär mutet Artikel 4 an, in dem es heisst: „Besondere Massnahmen, die zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt und zum Schutz von Frauen vor Gewalt erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.“ Damit verstösst die Konvention gegen ihre eigenen Prinzipien, indem sie einseitige Diskriminierungen, z.B. gegen Männern, billigt.
Doch in der Vernehmlassung sprachen sich von 84 Teilnehmern nur 9 gegen diese Gender-Agenda aus dem Departement Sommaruga aus. Gar nur drei Teilnehmer hielten es für nötig, auf den ideologischen Unterbau der Konvention einzugehen. Dies zeigt die Tabuisierung einer offenen Diskussion über eine Ideologie, die den Alltagsverstand und die Freiheit mit Füssen tritt, gleichzeitig aber unsere Gesellschafts- und Familienpolitik immer mehr bestimmt.
Die Stiftung Zukunft CH hat in ihrer Vernehmlassungsantwort klar auf die gefährlichen ideologischen Implikationen der Istanbul-Konvention hingewiesen. Lesen Sie unsere Stellungnahme im Wortlaut:
Vernehmlassungsantwort von Zukunft CH