Ob in den Medien, bei Facebook oder im Theater – was darf in Deutschland noch gesagt werden? Wo sind die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit? Die „Political Correctness“-Debatte tobt. Die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby, von vielen wegen ihrer kritischen Veröffentlichungen zu Gender Mainstreaming („Die globale sexuelle Revolution – Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit“, 2012) bekämpft, hat Klage gegen die Berliner Schaubühne, gegen den Regisseur und Autor des umstrittenen Stückes „Fear“, Falk Richter, sowie gegen den Deutschlandfunk (DLF) eingereicht. Damit will sie sich gegen eine gegen sie gerichtete Rufmordkampagne wehren – und für Meinungsfreiheit in Deutschland kämpfen. Richter hatte für „Fear“ unter anderem Originalzitate Kubys manipuliert, der DFL diese in einem Beitrag eins zu eins übernommen, ist der Pressemitteilung von Gabriele Kuby vom 12. September 2016 zu entnehmen.
Hintergrund: Seit Oktober 2015 läuft an der Berliner Schaubühne das Stück „Fear“ von Falk Richter. „Wie Untote, Zombies, Wiedergänger aus der Vergangenheit, kehren längst überkommen geglaubte Kategorien, Denkmuster, eine Rhetorik und ein Vokabular aus Zeiten des Nationalsozialismus zurück“, heisst es dort unter anderem. Als „Untote“ (Zombie) wird im Stück – neben weiteren Personen – Kuby vorgeführt. Um dies bildlich zu illustrieren, werden den auf der Bühne an mannshohen Gestellen aufgehängten Portraitfotos die Augen „ausgestochen“, die Gesichter – auch Kubys – wirken verstümmelt. Es wird dazu aufgerufen, Zombies zu vernichten: „Der Zombie stirbt nur, wenn man ihm direkt ins Gehirn schiesst und sein Gehirn auslöscht. Das ist die einzige Möglichkeit.“ Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates „überführt“ werden soll.
Rechtsanwalt Steinhöfel sieht schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts
In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäussert: „Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen’ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „… was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“.
An anderer Stelle wird Kuby ein weiteres gefälschtes „Zitat“ in den Mund gelegt: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt“. Es wird der Eindruck erweckt, Kuby plädiere für totalitäre staatliche Kontrolle, in Wirklichkeit warnt sie unablässig vor der Aushöhlung der demokratischen Grundrechte.
Der DLF hatte die gefälschten Bühnen-Zitate mit dem Satz „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie.“ übernommen und dafür im Februar bereits eine Unterlassungserklärung abgeben müssen.
Nun legen Kuby und Rechtsanwalt Steinhöfel nach. Sie haben beim Landgericht Hamburg Klage gegen den DLF auf Geldentschädigung wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht.
Ausserdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
„Diese Verfahren beginnen jetzt vor den Landgerichten in Hamburg und Berlin, werden vermutlich aber erst vor dem Bundesgerichtshof oder dem Verfassungsgericht entschieden“, so Steinhöfel. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort zu dem Ergebnis kommt, dass die optische Verstümmelung von politischen Gegnern und das Operieren mit betrügerisch zusammengeschnittenen Zitaten zur Kunstfreiheit gehören.“
„Falk Richter demonstriert mit seinem Machwerk ‚Fear’ genau den totalitären Geist, vor dem ich stets warne“, sagt Kuby. Sie wolle mit dem gerichtlichen Vorgehen ein Zeichen setzen. „Dabei steht für mich die Meinungsfreiheit im Mittelpunkt. Die Demokratie lebt vom freien öffentlichen Diskurs. Dieser darf nicht der politischen Korrektheit zum Opfer fallen. Es kann nicht angehen, für gut begründete Positionen, welche dem Mainstream zuwider laufen, auf einer staatlich subventionierten Bühne dem Rufmord ausgesetzt zu werden.“ Gabriele Kuby bedauert, dass Falk Richter die Einladung von „Christ & Welt“ zu einer öffentlichen Diskussion mit ihr abgelehnt hat.