Ärzten soll verboten werden, Eltern das Geschlecht des Embryos vor der zwölften Schwangerschaftswoche mitzuteilen damit Eltern ihr Kind nicht wegen des „falschen“ Geschlechts abtreiben. Die EDU Schweiz begrüsst diesen Vorschlag des Bundesrates.
In China kommen auf 117 Knaben unter 15 Jahren nur 100 Mädchen, in der Schweiz sind es 108 auf 100, international gesehen ein hoher Wert. Geschlechtsspezifische Abtreibungen sind ein Problem, dass in jeder Gesellschaft ernst genommen werden sollte. Diese Praxis ist Ausdruck einer schweren Diskriminierung gegenüber Frauen, die nicht geduldet werden darf.
Die EDU schliesst sich der Bundesratslösung an und hält ein Informationsverbot vor der zwölften Woche für eine geeignete Massnahme, um einer diskriminierenden Abtreibung wegen des Geschlechts vorzubeugen. Ärzte sollen dabei acht geben, dass auch nach der zwölften Woche nicht unter einem anderen Scheinvorwand wegen des Geschlechts abgetrieben wird. Gleichzeitig hält die EDU fest, dass jede Abtreibung eine massive Diskriminierung gegenüber dem ungeborenen Kind ist und sie für den Schutz des Lebens ab der Zeugung bis zum natürlichen Tod einsteht.