In städtischen touristischen Hotspots der Schweiz soll in gewissen Quartieren Sonntagsarbeit ermöglicht werden. Dies schlägt der Bundesrat in einer Verordnungsrevision vom 22. November 2023 vor. In der Vernehmlassung zur Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren lehnt die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) im Verbund mit zahlreichen weiteren Organisationen der Sonntagsallianz einen entsprechenden Vorschlag des Bundesrats vollumfänglich ab, heisst es in einer Medienmitteilung.
In der Verordnungsrevision des Bundesrats sollen Geschäfte in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus neu auch sonntags ein gewisses Warensortiment verkaufen dürfen. Mit dieser Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz würde die Sonntagsarbeit weiter ausgedehnt: auf zentral gelegene Quartiere mit vielfältigem Angebot an Unterkünften, Kultur und Gastronomie in Städten mit über 60’000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Der Sonntag ist im Arbeitsgesetz als arbeitsfreier Tag geschützt. Das heisst, dass die Erwerbsarbeit auf berufliche Tätigkeiten beschränkt ist, die für die Gesellschaft unerlässlich sind. Der Sonntagsverkauf in sogenannten „städtischen Tourismusquartieren“ wäre aus Sicht der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA eine unnötige Ausnahme von dieser Regel.
Für die Schweizerische Evangelische Allianz komme es nicht von ungefähr, dass Sonntagsarbeit gesetzlich verboten sei. „Zum einen dient der Unterbruch im Arbeitsrhythmus der Erholung und Regeneration. Zum anderen ermöglicht der gemeinsame arbeitsfreie Sonntag die Pflege sozialer Kontakte, sei dies die Familie, Freundschaften oder der Besuch von Gottesdiensten oder anderen Festen.“ All dies gehöre für den grössten Teil der Bevölkerung in der Schweiz zur selbstverständlichen Lebensqualität und diene letztlich auch dazu, dass Menschen unter der Woche mit Freude und Hingabe ihrer Arbeit nachgehen könnten.
Kein zwingendes gesellschaftliches Interesse
Es liege im Trend, immer mehr Ausnahmen vom sonntäglichen Arbeitsverbot zu gestatten, so die SEA. Auch die vorliegende Verordnungsänderung scheine Teil dieser Salamitaktik zu sein. Dass Touristen sonntags in städtischen Quartieren einkaufen könnten, entspreche jedoch keinem übergeordneten oder zwingenden gesellschaftlichen Interesse. Eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit ist laut SEA damit nicht gerechtfertigt. Betriebe, die ein dringendes Bedürfnis oder eine technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachweisen könnten, würden schon heute eine Ausnahmebewilligung erhalten.
Aus diesen Gründen lehnt die SEA die vorgeschlagene Schwächung des Schutzes des arbeitsfreien Sonntages vollumfänglich ab. Das im Arbeitsgesetz festgelegte Sonntagsarbeitsverbot muss laut der SEA weiterhin respektiert werden.
Quelle: Medienmitteilung APD