Ob es um familienexterne Betreuung oder um neue Methoden der Fortpflanzungsmedizin geht: Die Taktik, zum Kindeswohl zu erklären, was den Erwachsenen-Interessen dient, funktioniert.
Von Regula Lehmann
Eine zunehmende Zahl von Paaren fordert gegenwärtig ihr „Recht auf Kinder“ ein und verlangt dafür die Aufhebung des Leihmutterschaftsverbotes. Mag die UN-Kinderrechtskonvention das Recht von Kindern, bei ihren Eltern aufzuwachsen, festschreiben, die Befürworter der Leihmutterschaft sehen das anders. Natürlich hätten nichtleibliche Kinder „ein Thema mehr zu bearbeiten“, geben manche von ihnen zwar zu. Doch, so wird im gleichen Atemzug beruhigt, betroffene Kinder würden das schon schaffen.
Leibliche Bindung wird relativiert, die Beziehungsqualität wird kurzerhand zum einzigen tatsächlich ausschlaggebenden Punkt erhoben. Dies, obwohl breit abgestützte Studien und langjährige Erfahrungen aus dem Pflege- und Adoptivkind-Bereich zeigen, welch tiefe Bedeutung der Herkunftsfamilie eines Kindes zukommt. Dass das in der Schweiz nach wie vor verbotene Mieten von „Gebär-Müttern“ als ernsthafte Option oder gar „gutes Recht“ propagiert wird, ist nicht nachvollziehbar. Hören wir doch seit 50 Jahren, dass „Frauen keine Gebärmaschinen“ sind. Wo bleibt der lautstarke Aufschrei der Frauenrechtsbewegung und der Kinderschutzorganisationen?
Mögliche Auswirkungen der gegenwärtigen Entwicklung auf die Identitätsfindung von Kindern werden erst in 20 oder 30 Jahren fundiert dokumentiert werden können. Kindeswohl oder Erwachsenen-Interessen? Die Debatte ist lanciert!