Die 35 Minderjährigen, die 2014 Beschwerde gegen die hochsexualisierte Präventionskampagne „Love Life – bereue nichts“ des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eingereicht hatten, ziehen den Fall nun vors Bundesgericht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 25. Mai 2016 entschieden, das BAG sei auf die Beschwerde zurecht nicht eingegangen. Im TV-Spot der „Love Life“-Kampagne 2014, der zu den besten Sendezeiten auf SRF lief, wurden Paare in verschiedenen Sequenzen beim Sex gezeigt. Die Szenen ebenso wie die Kampagnenplakate waren offensichtlich darauf ausgelegt, sexuelle Lust zu erregen. Dennoch war das BVGer der Ansicht, die Kampagne berühre nicht den Anspruch Minderjähriger auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV). Die Beschwerdeführer könnten sich folglich nicht auf Art.25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes berufen, in dem es heisst: „Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann von der Behörde (…) verlangen, dass sie widerrechtliche Handlungen unterlässt, einstellt oder widerruft.“ Die Anwältin der Beschwerdeführer ist überzeugt, dass die enge Auslegung von Art. 25a durch das BVGer nicht dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers entspricht. Die Beschwerdeführer werden bei ihrer Klage von Zukunft CH und vier weiteren Organisationen unterstützt.