Seit Jahrzehnten klingt, ja dröhnt es mittlerweile in unseren Ohren: Vorbei soll sie sein, die Zeit, da Frauen brav das Heimchen am Herd mimen, am Bein hängend der Holzklotz namens Kind. Sie sollen endlich eine Wahl haben, ob sie arbeiten gehen oder eine Familie haben wollen. Und vor allem sollen sie nicht diskriminiert werden, wenn sie lieber arbeiten gehen wollen, anstatt „nur“ Mutter und Hausfrau zu sein. Doch wie sieht es denn inzwischen aus mit der Wahlfreiheit der Frau? Sind wir denn nun dem lang ersehnten Ziel „Gleichberechtigung“ ein Stück näher gekommen? Ist die Diskriminierung endlich vorbei?
Wenn man sich einmal in der Arbeitswelt umsieht, dann wohl eher nicht. Immer noch haben es Frauen in vielen Berufen deutlich schwerer als Männer, der Verdienst liegt oft niedriger als bei Männern bei gleicher Tätigkeit, Frauen arbeiten oft im Niedriglohnsektor, in Führungspositionen gibt es sie nach wie vor selten und bei Bewerbungen ist für eine Frau die Tatsache, dass sie sich im „gebärfähigen Alter“ befindet, immer noch ein K.O.-Kriterium. Aber dennoch: Es hat sich einiges getan und man bekommt das Gefühl, es gehe zumindest voran.
Gehen wir doch mal davon aus, dass sich der „Traum“ von uns Frauen nun einmal erfüllen würde. Dass wir endlich ungehindert und leidenschaftlich einem Arbeitsleben nachgehen könnten ohne irgendwelche Hindernisse. Wären wir dann glücklicher, weil wir uns dann für den Beruf statt für die Familie entscheiden könnten? Nein. Denn echte Wahlfreiheit sieht anders aus. Echte Wahlfreiheit bedeutet, dass man wirklich frei entscheiden kann und sogar die Entscheidung treffen kann, beide Berufe, nämlich den der Mutter und Hausfrau und einen anderen, auszuüben. Dabei sollten die Voraussetzungen so sein, dass man nicht gezwungen ist, eine bestimmte Wahl zu treffen.
Nachdem Staat und Gesellschaft immer wieder aufgefordert wurden, Weichen zu stellen für eine Verbesserung der Situation der Frauen in Gesellschaft und Arbeitswelt, wurden tatsächlich einige Entscheidungen gefällt. Leider ist in vielen Fällen die Entscheidung aber so gefallen, dass die Frauen sich nun guten Gewissens für ein Leben mit Karriere und Prestige entscheiden können, aber dafür nicht mehr für ein erfülltes Familienleben mit Mann und Kind.
Ein Beispiel dafür ist die letztjährige Steuergesetzrevision. In der Herbstsession 2009 wurde eine Vorlage vom Parlament verabschiedet, die einen ganz gravierenden Mangel aufweist: Die Betreuungsabzüge und damit Steuererleichterungen kommen nur jenen Familien zugute, die ihre Kinder gegen Entgelt fremd betreuen lassen (bei der direkten Bundessteuer bis zu 10‘000 Franken pro Kind bis 14 Jahren!). Damit ist der freien Wahl der Frauen und der Familien ein Riegel vorgeschoben worden. Denn diese Steuerrevision bevorzugt ganz klar bestimmte Familien- und Betreuungsformen – nämlich die, bei welcher die Eltern ihre Kinder abgeben, um sie fremd betreuen zu lassen. In die Röhre schauen bei dieser Entscheidung die Familien, welche es vorziehen, ihre Kinder selbst zu erziehen. Die Eltern, welche diese traditionelle und lang bewährte Familienform praktizieren, sind in der Schweiz in der Mehrheit. Damit erscheint es nur noch verwunderlicher, dass die Steuererleichterungen gerade sie nicht treffen.
So wie es ist klar, dass manche Eltern oder Alleinerziehende auf eine externe Betreuung angewiesen sind, sollte es doch auch klar sein, dass eine einseitige steuerliche Bevorzugung von Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, ungerecht den anderen Eltern gegenüber ist. Nicht genug, dass Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, bereits zahlreiche Einschränkungen auf sich nehmen, um für ihre Kinder da zu sein und ihnen eine liebevolle Zuwendung zu geben – etwas, das für eine gute Erziehung immer noch das Wichtigste ist. Nun werden sie zusätzlich steuerlich benachteiligt.
Sieht so unsere freie Wahl aus? Weniger Verdienst als „Nur“-Mutter, die ihre Kinder selbst betreuen will, weniger gesellschaftliche Anerkennung und nun auch noch steuerliche Benachteiligung? Worauf wird da auf Dauer wohl unsere „freie“ Wahl fallen?
Einer Gesellschaft und Politik, die an ihrem eigenen Fortbestand und auch an einer wirklichen Förderung der Frau interessiert ist, darf so eine Ungerechtigkeit nicht gleichgültig sein. Deshalb unterstützt das Bündnis Christliche Schweiz und damit auch Zukunft CH als Gründungsmitglied des Bündnisses die Familieninitiative zur steuerlichen Entlastung für alle Familien mit Kindern. Die Unterschriften für diese Initiative werden noch bis zum 26. Juli 2011 gesammelt. Wir hoffen, dass wir damit einen Schritt in Richtung echte Wahlfreiheit tun können. Damit die zahlreichen Frauen, die gerne und guten Gewissens als Mütter für ihre Kinder da sein möchten, dies auch tun können.
P.S.: Den Unterschriftenbogen können Sie direkt auf der Startseite unserer Homepage herunterladen oder direkt bestellen über das Kontaktformular.
Von Beatrice Gall