Über zwei Jahre hinweg hat eine Grundschullehrerin aus Oberösterreich ihre Schüler durch übergriffigen Sexualkundeunterricht verstört. Während sie die Eltern über die Workshops informierte, liess sie diese über den Inhalt des Sexualunterrichts im Unklaren. Besonders schockierend ist auch der Ausgang des Falles.
Von Ralph Studer
Unter dem Vorwand harmloser Workshops plante die Lehrerin einen ausführlichen Unterricht über diverse Sexualpraktiken. Während dieser unangekündigten Sexualerziehung beschrieb die Lehrerin detailliert Oralverkehr und zeigte Fotos solcher Sexualpraktiken. Sie zog sich sogar in der Umkleidekabine demonstrativ nackt vor den Schülerinnen aus. Trotz Beschwerde der Eltern und Versprechungen seitens Schulleitung und der Lehrerin gingen die Vorfälle weiter.
Kinder durften nicht darüber reden
Im Dezember 2023 ging die Lehrerin noch einen Schritt weiter und zeigte in der Schule einen pornografischen Film. Sie schärfte den Kindern ein, weder mit den Eltern noch mit anderen über die Vorgänge zu sprechen. Die jüngsten Kinder waren gerade einmal acht Jahre alt. Zwei Mädchen berichteten nach dem Film von Albträumen, in denen sie missbraucht wurden.
„Wir hätten niemals gedacht, dass unsere neunjährige Tochter mit solch unangemessenen Inhalten konfrontiert werden würde“, berichtet eine Mutter. „Unsere Tochter“, beklagt eine andere Mutter, „wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen.“
WHO-Standards als Grundlage des Unterrichts
Diese Art der Sexualerziehung ist nicht zufällig und basiert auf den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese sind auch der Grund, weshalb auf das Schuljahr 2023/2024 die Lehrpläne für die österreichischen Schulen geändert wurden. Fächerübergreifend soll seither Sexualaufklärung vermittelt werden.
Verfasst wurden die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa von der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Hochschullehrer Uwe Sielert. Sexualität ist nach Sielert die „Lebensenergie“, die freigesetzt und aktiviert werden muss. Seinen offiziellen Empfehlungen zufolge sollten Vierjährige an Masturbation herangeführt werden und Grundschüler die Kriterien für „akzeptablen Sex“ erlernen.
Helmut Kentler missbrauchte Kinder
Der wichtigste Lehrer von Sielert war Helmut Kentler, der wiederum als Begründer der heute an den Schulen gelehrten „Sexualpädagogik der Vielfalt“ gilt. Und dieser Kentler hat es in sich: Dieser vermittelte mit Wissen und finanzieller Unterstützung des Berliner Senats über 30 Jahre lang minderjährige Jungen an zum Teil vorbestrafte pädophile Männer in Berlin und ganz Westdeutschland und missbrauchte selbst seine eigenen Pflegesöhne.
Der Bericht der Universität Hildesheim verdeutlicht die Machenschaften und Missbräuche Kentlers und seines Netzwerks. Die Autoren des Berichts sagen klar, dass es in Kentlers Sexualaufklärung darum geht, „die Grenzen zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität zu verwischen“ (S. 35), was bereits ein Einfallstor für pädophile Übergriffe darstellt und dementsprechend nicht von Kentlers pädokriminellen „Experiment“ getrennt betrachtet werden darf.
Eltern im Dunkeln gelassen
Berücksichtigt man diese Hintergründe, stellt sich unweigerlich die Frage, warum die heutigen Schulen – wie im vorliegenden Fall – Kentlers Sexualerziehung unkritisch und unhinterfragt unterrichten. Gravierend ist auch, dass weder die Schule noch die Lehrerin die Eltern informierten, was geschehen war. „Es ist unfassbar, was hier vorgefallen ist. Neben den unangemessenen Inhalten ist auch die Intransparenz seitens der Schule problematisch. Eltern haben das vorrangige Recht und die Verantwortung, für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen“, so Dr. Felix Böllmann, Anwalt bei der Menschenrechtsorganisation ADF International, der die Eltern rechtlich unterstützt.
Und dazu kommt die Missbrauchsgefahr, die im Konzept von Kentler und Sielert nicht von der Hand zu weisen ist. Dezidiert hierzu Böllmann: „Kentler, Sielert und die WHO-Standards haben deswegen an Schulen nichts verloren.“
Folgen für die Lehrerin?
Für die Lehrerin hatte dieser massive Vorfall keine Konsequenzen, obwohl sich die Eltern zur Wehr setzten. Das Disziplinarverfahren gegen sie wurde eingestellt. Grund für die Einstellung: Die Schulaufsicht habe den Fall geprüft und bei der Lehrerin kein Fehlverhalten feststellen können. Davon erfuhren die betroffenen Eltern allerdings nicht von der Bildungsdirektion oder der Schulaufsicht, sondern aus den Medien.
Zukunft CH warnt nicht nur seit Jahren vor den negativen Folgen von Pornografiekonsum, sondern bietet auch Hilfe an. Die Präventionsbroschüre „Kinder wirksam vor Pornografie schützen“ für Eltern und Pädagogen kann – auch in grösseren Mengen zum Verteilen – über das Bestellformular oder unter +41 (0)52 268 65 00 bezogen werden. (Versand ins Ausland nur gegen Übernahme des Portos)